Medikamente, Heilmittel & Co. - Wer ist von Zuzahlungen befreit?
Chronisch Kranke zahlen weniger
(spp-o) Lösen gesetzlich Versicherte ein Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament ein, müssen sie in der Apotheke meist zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen. Im Laufe eines Jahres kann schnell eine größere Summe zusammenkommen. „Daher gibt es die individuelle Belastungsgrenze, die sich nach dem Bruttoeinkommen richtet“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Wer die Summe innerhalb eines Kalenderjahres überschreitet, kann sich von seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.“ Die Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach Art der Leistung. „Es gibt verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die keine Zuzahlung nötig ist. Doch in der Regel muss der Patient zehn Prozent des Preises selbst tragen.“ Es sind mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro Zuzahlung fällig. „Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst.“ Während eines Krankenhausaufenthaltes gilt eine feste Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr. Kinder und Jugendliche sind bis zur Volljährigkeit von Zuzahlungen befreit (www.patientenberatung.de). Die jährliche Grenze, bis zu der sich ein gesetzlich Versicherter an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen muss, liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt beitragen. Für Familien wird ein Haushaltseinkommen errechnet, von dem Freibeträge für Kinder, den Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner abgezogen werden. „Chronisch Kranke müssen nur bis zu einem Prozent ihrer Bruttoeinnahmen aufbringen“, sagt Morris.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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