Organspende: Eine Altersgrenze gibt es nicht

Bretten (kn) Es sind über 10.000 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Nur damit können sie überleben beziehungsweise ihre Lebensqualität entscheidend verbessern. Doch die Zahl derer, die sich für eine Organsspende entscheiden ist demgegenüber viel zu gering. Dass sich nicht mehr für eine Organspende entscheiden, liegt auch an der fehlenden Auseinandersetzung mit dem Thema Beate Gray und Heike Groh vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantworteten Leserfragen dazu. Hier einige Fragen und Antworten zum Nachlesen:

Das Thema Organspende ist in aller Munde. Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass man selbst einmal ein fremdes Organ benötigt?

Rein statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal ein Organ zu benötigen, dreimal größer als die, Organspender oder Organspenderin zu werden.

Ich dachte immer, man kann nur ein Organ spenden. Jetzt sagte meine Freundin, dass es sogar mehrere sein können. Stimmt das?

Antwort: Ja. In der Regel können einem Verstorbenen drei Organe entnommen werden. Im Durchschnitt hilft also ein Organspender drei Menschen - entweder weiter zu leben oder ein erheblich besseres Leben führen zu können.

Ich habe gehört, dass man registriert wird, wenn man einen Organspendeausweis ausgefüllt hat. Das ist mir nicht so angenehm.

Zur Beruhigung: Es erfolgt keine Registrierung. Es genügt, wenn man einen Ausweis ausfüllt und diesen stets bei sich trägt. Dadurch kann jeder Mensch zu jeder Zeit seine persönliche Entscheidung zur Organspende ändern. Man sollte aber immer daran denken, die Familie über die aktuelle eigene Entscheidung zu informieren.

Müssten wir als Eltern nicht einwilligen, wenn unsere noch nicht volljährigen Kinder unbedingt Organspender sein wollen?

Nein, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Es kommt also darauf an, wie alt Ihre Kinder sind, wenn sie sich dafür entscheiden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man alle Organe spenden kann. Welche kommen infrage?

Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Meine Frau und ich sind beide 73 Jahre alt. Unser Sohn hat sich für die Organspende entschieden. Würden wir eventuell auch, aber wir sind wohl doch ein bisschen zu alt dafür - oder?

Das kann so pauschal nicht beantworten. Fest steht, dass es keine feste Altersgrenze dafür gibt. Entscheidend ist immer das biologische, nicht das kalendarische Alter. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann ohnehin erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Der älteste Organspender war 98 Jahre alt. Seine Leber und Nieren wurden erfolgreich transplantiert.

Mir ist die Sache mit dem Hirntod nicht geheuer. Wie sicher ist es, dass man auch wirklich tot ist, wenn Organe entnommen werden?

Zunächst ermitteln zwei speziell dafür qualifizierte Fachärzte unabhängig voneinander Art und Ursache der Hirnschädigung und ob behebbare Einflüsse auf die Hirnfunktion, zum Beispiel durch Medikamente vorliegen. Dann prüfen sie verschiedene Reflexe, wie die Pupillenreaktion oder die Fähigkeit zur Spontan-Atmung. Als nächstes wird die Unumkehrbarkeit der Ausfallsymptome gecheckt, entweder durch Wiederholung nach einer vorgeschriebenen Wartezeit oder mittels apparativer Zusatzdiagnostik, wie der Untersuchung der elektrischen Aktivität und Durchblutung des Gehirns. Wird die Unumkehrbarkeit des Hirnfunktionsausfalls festgestellt, ist der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) eingetreten und der Tod des Menschen nachgewiesen.

Wird im Fall der Falles dann noch alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich Organspender bin?

Es geht jedem Arzt vorrangig um die Genesung seines Patienten und nicht um das Wohlergehen eines eventuellen Organempfängers. Dazu hat er sich auch mit dem hippokratischen Eid verpflichtet.

Da ich vor eine Krebserkrankung hatte, komme ich wahrscheinlich als Spenderin nicht mehr infrage?

Das muss nicht sein. Es ist jedoch sinnvoll, wenn Sie Ihre Erkrankung mit Auftrittsdatum auf dem Ausweis vermerken. Nur wer eine akute Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion hat, kann keine Organe spenden.

Wird das irgendwie vergütet, wenn man als Organspender genutzt wird? Ich denke da an die Hinterbliebenen. Vielleicht gibt es zu den Beerdigungskosten etwas dazu?

Weder eine finanzielle Vergütung noch die Übernahme von Beerdigungskosten sind vorgesehen. Denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die Spende ausschließlich auf einer freien, humanitären Entscheidung beruhen soll.

Weitere Informationen

Organspendeausweise und Informationsmaterial können unter dem gebührenfreien Infotelefon 0800/90 40 400 - einem Gemeinschaftsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Bega) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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