Landkreis Karlsruhe/Enzkreis: Kein Mangel an Wahlhelfern in Gemeinden



600.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind bundesweit zur Bundestagswahl im Einsatz. Auch in der Region engagieren sich Freiwillige hinter den Kulissen der Demokratie.

Landkreis Karlsruhe/Enzkreis (wh) Bundesweit wählen 61,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger am 24. September den deutschen Bundestag. Das bedeutet auch, im besten Falle, 61,5 Millionen Stimmen, die gezählt werden müssen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen 600.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für die Einberufung der Ehrenamtlichen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. In der Region haben diese keine Probleme, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die anstehende Bundestagswahl zu finden. Das ist das Ergebnis einer Recherche der Brettener Woche. Das ist eine für die Kommunen erfreuliche Situation, denn es sieht nicht in ganz Deutschland so rosig aus. Vor allem Großstädte klagen immer wieder über einen Mangel an Freiwilligen. Notfalls können Kommunen Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt verpflichten. Laut Bundeswahlgesetz kann man dies nur aus dringenden Gründen ablehnen.

Lebendige Demokratie

Die Menschen, die sich freiwillig hinter den Kulissen einer Wahl engagieren sind zumeist Bedienstete der Gemeinden oder auch, soweit rechtlich erlaubt, Mitglieder des Gemeinderates. Oder ganz einfach Bürgerinnen und Bürger, die ihren Anteil zu einer lebendigen Demokratie beitragen wollen. Viele sind schon seit Jahren mit dabei. So wie Tina Ellis aus Kraichtal: „Ich finde es gut, dass wir in einer Demokratie leben und da mache ich das gern, auch wenn der ganze Sonntag dafür draufgeht“. Reiner Roth aus Nussbaum will mit seinem Engagement vor allem Vorbild sein. „Ich möchte jungen Leuten zeigen, dass man sich für Politik interessieren sollte“, erzählt er.

Auszählung am Abend

Etwa fünf Stunden sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Zusätzlich treffen sich nach Schluss der Wahllokale um 18 Uhr alle zum gemeinsamen Auszählen. Das Wahlhelferehrenamt kann auch für Jugendliche ab 18 Jahren attraktiv sein, schließlich gibt es für die geleistete Arbeit eine Entschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Das liegt zwischen 40 und 60 Euro. Bei Kommunalwahlen, wie der anstehenden Oberbürgermeisterwahl in Bretten, kann man übrigens schon ab 16 Jahren das Wahlhelferehrenamt antreten.

Autor:

Wiebke Hagemann aus Bretten

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