In Alb-Donau-Kreis und Ulm
Erste Fälle der Coronavirus-Variante Omikron in Baden-Württemberg
Stuttgart (kn) Das Gesundheitsamt Alb-Donau-Kreis hat am Dienstag, 30. November vier Personen gemeldet, die nachweislich mit der Corona-Variante Omikron (B.1.1.529) infiziert sind. Das teilt das Sozialministerium mit. Drei der Infizierten kehrten am 26. November bzw. 27. November von einer Geschäftsreise aus Südafrika zurück, bei der vierten Person handelt es sich um eine Person aus dem familiären Umfeld eines der Reiserückkehrer. Alle vier Personen sind vollständig geimpft. Eine vom Landesgesundheitsamt durchgeführte Mutationsanalyse hat bestätigt, dass alle mit der neuen, besorgniserregenden Variante infiziert sind.
Moderate Symptome
Die drei Geschäftsreisenden waren nach ihrer Rückkehr positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Sie kontaktierten daraufhin direkt den Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, der Reiserückkehrer aus dem südlichen Afrika am 27. November öffentlich dazu aufgefordert hatte, sich im Falle eines positiven Testergebnisses sofort zu melden. Die Infizierten leben im Alb-Donau-Kreis sowie im Stadtkreis Ulm und befinden sich zusammen mit ihren Haushaltangehörigen in häuslicher Isolation. Alle vier mit Omikron infizierten Personen weisen moderate Symptome auf. Das Gesundheitsamt hat die betreffenden Kommunen umgehend informiert und die dortigen Verwaltungen als zuständige Ortspolizeibehörden gebeten, die Einhaltung der Absonderungspflicht engmaschig zu kontrollieren. Die Kontaktpersonen der Infizierten werden derzeit vom Gesundheitsamt Alb-Donau-Kreis unter Hochdruck ermittelt und informiert.
Neue Virusvariantengebiete im südlichen Afrika
Es wird befürchtet, dass die Virusvariante Omikron wegen ungewöhnlich vieler Mutationen noch ansteckender ist als die in Deutschland verbreitete Delta-Variante. Das Robert-Koch-Institut hat daher am vergangenen Freitag (26. November) Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika zu Virusvariantengebieten erklärt. Personen, die aus diesen Ländern nach Deutschland einreisen, sind zu einer zweiwöchigen Quarantäne verpflichtet. Diese kann nicht verkürzt werden und gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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