Worauf man achten sollte
Vorsicht vor Fake-Shops in der Weihnachtszeit

Vorsicht vor Fakeshops im Internet: Weihnachten ist nicht nur Hochsaison für Online-Bestellungen, sondern leider auch für unseriöse Anbieter.  | Foto: stock.adobe.com - deagreez
  • Vorsicht vor Fakeshops im Internet: Weihnachten ist nicht nur Hochsaison für Online-Bestellungen, sondern leider auch für unseriöse Anbieter.
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Region (red) Weihnachten ist nicht nur Hochsaison für Online-Bestellungen, sondern leider auch für unseriöse Anbieterinnen und Anbieter. Mit vermeintlichen Schnäppchen in täuschend echt gestalteten Online-Shops versuchen sie an Geld und persönliche Daten zu kommen. Die bittere Konsequenz: Statt Geschenke unterm Baum, bleibt oft nur Frust und finanzieller Verlust.

Darauf sollte man achten:
• Extrem günstige Preise: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
• Fragwürdige Internetadresse: Bei Unstimmigkeiten der URL ist Vorsicht geboten.
• Eingeschränkte Zahlungsoptionen: Finger weg, wenn nur Vorkasse akzeptiert wird. Besser Zahlungsmethoden wie Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte nutzen.
• Zweifelhafte Kundenbewertungen: Fehlende oder ausschließlich positive Rezensionen, die unglaubwürdig wirken, sind Warnsignale.
• Fehlende Transparenz: Seriöse Shops stellen ein vollständiges Impressum, verständliche AGB und klare Rückgaberechte bereit.
• Geprüfte Online-Shops nutzen: Es ist ratsam, nur über die offiziellen Webseiten seriöser Händlerinnen und Händler zu bestellen. Suchmaschinen liefern nicht immer zuverlässige Ergebnisse – auch der erste Treffer kann auf eine betrügerische Seite führen. Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken sollten vor einer Bestellung ebenfalls gründlich geprüft werden.
• Vorsicht bei Paketbenachrichtigungen: Wenn man Zahlungsdaten für angebliche Zustellungen eingeben soll, handelt es sich fast immer um einen Betrugsversuch. Solche Nachrichten am besten ignorieren und löschen.

Was tun, wenn man auf einen Fake-Shop hereingefallen ist?
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder Sparkasse, um eine mögliche Rückbuchung der Zahlung zu prüfen. Je nach Zahlungsart gelten bestimmte Fristen.
• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
• Melden Sie den Vorfall der Verbraucherzentrale, damit auch andere gewarnt werden.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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