Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen
Forstamt gibt Tipps zum Sammeln von Bärlauch

Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe gibt Hinweise zum Sammeln von Bärlauch, der dem giftigen Maiglöckchen zum Verwechseln ähnlich sieht. | Foto: Forstamt
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Region (red) Ein farbenprächtiges Naturschauspiel bietet sich momentan allen, die unsere Wälder aufsuchen: Die Frühblüher nutzen die ersten Sonnenstrahlen, um Blüten und Blätter auszubilden und sich zu vermehren. Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe gibt Tipps für das Sammeln von Frühblühern wie Bärlauch.

Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen

Mit seinem knoblauchartigen Geruch und Geschmack ist Bärlauch als Frühblüher und beliebte Kochzutat bekannt und wird gerne im Wald gesammelt. Dieser ist aber dem giftigen Maiglöckchen zum Verwechseln ähnlich, das momentan ebenfalls mit grünen Blättern austreibt.

Die beiden Pflanzen lassen sich anhand von zwei Merkmalen unterscheiden: Während die Bärlauchpflanze nur mit einem Blatt direkt aus dem Stängel austreibt, besitzt das Maiglöckchen immer zwei Blätter pro Stängel. Weiter ist die Blattunterseite genau anzuschauen. Die des Bärlauchs sieht matt aus, das Maiglöckchen hingegen besitzt eine glänzende Blattunterseite.

Neben dem Maiglöckchen gibt es aber noch eine weitere Verwechslungsgefahr: Die jungen Blätter des giftigen Aronstabs sehen denen des Bärlauchs ebenfalls sehr ähnlich. Auch hier hilft der Blick auf die Blattunterseite: Die des Bärlauchs besitzt eng nebeneinander liegende, parallel verlaufende Blattnerven. Beim Aronstab hingegen sind die Blattnerven unregelmäßig geformt.

Gesetz regelt Menge, die gesammelt werden darf

Im Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg ist geregelt, dass nicht geschützte Wildkräuter wie der Bärlauch im Umfang bis zu einem Handstrauß gepflückt werden dürfen. Sammeln für gewerbliche Nutzung ist genehmigungsbedürftig.

Manche Pflanzen stehen unter Naturschutz

Buschwindröschen, die meist in großen weißen Blütenteppichen vorkommen, stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Farbe bringt mit seiner blauvioletten Blüte das Leberblümchen in die Wälder. Als besonders gefährdete Art ist es in Deutschland geschützt. Wie beim Buschwindröschen sind alle Pflanzenteile giftig. Auffällig schön ist auch die Schlüsselblume, die ebenfalls unter Naturschutz steht und nicht gepflückt werden darf.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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