Coronavirus in Baden-Württemberg
Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr bleibt wohl
![Baden-Württemberg will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich weiter um 21 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22 Uhr ändern. | Foto: Daniel Ernst - stock.adobe.com](https://media04.kraichgau.news/article/2021/04/20/9/255249_L.jpg?1618903411)
- Baden-Württemberg will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich weiter um 21 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22 Uhr ändern.
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Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württemberg will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich weiter um 21 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22 Uhr ändern. "Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern", sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. "Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen." Die Landesregierung hatte am Wochenende im Vorgriff auf die Bundes-Notbremse verfügt, dass die Menschen in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nicht das Haus verlassen dürfen.
Union und SPD wollen Gesetzentwurf ändern
Nun wollen die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber noch ändern und bei den Ausgangssperren aufweichen. Demnach soll es Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr geben - eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Rechtlich könnte der Südwesten bei seiner schärferen Regelung bleiben. "Sofern Maßnahmen in einem Land strenger sind (...) so gelten diese fort", heißt es.
Einschränkungen einheitlich regeln
Ziel der Gesetzesänderung ist es eigentlich, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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