Coronavirus in Baden-Württemberg
Corona-Verordnung auf dem Prüfstand: Gerichtsentscheidungen
Mannheim (dpa/lsw) Auch die jüngste Corona-Verordnung hält den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg auf Trab: Von Freitag, 6. November, an entscheiden die Mannheimer Richter über die ersten Eilanträge von rund 30 Verfahren gegen die neuen Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus. Seit Montag mussten etwa Gaststätten dicht machen, Hochschulen ganz auf Digital-Lehre umstellen sowie Museen, Kinos und Theater schließen.
Hohe Zahl von Antragstellern
Der Unmut über die Einschränkungen zeigt sich an der hohen Zahl der Antragsteller. Deren Spektrum reicht vom Berufsmusiker über ein Bordell bis zu einem Hotelgast. Angefochten werden die Vorgaben auch von Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, einem Tattoostudio, einer Tanzschule, einer Wettannahmestelle und von Privatpersonen.
Beherbergungsverbot Mitte Oktober gekippt
Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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