Coronavirus in Baden-Württemberg
Einreisende aus Risikogebieten müssen sich nun testen lassen
Stuttgart (dpa/lsw) Wer aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands nach Baden-Württemberg kommt, muss sich nicht nur in Quarantäne begeben, sondern ab sofort auch testen lassen. Die Testpflicht für Einreisende gilt seit Montag, 11. Januar, wie das Sozialministeriums mitteilte. Die Landesregierung beruft sich dabei auf einen Beschluss der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 5. Januar. Betroffene müssen sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach der Einreise testen lassen.
Durchreisende oder Grenzpendler von Regelung befreit
Für Einreisende aus Risikogebieten gilt weiterhin eine zehntägige Quarantänepflicht. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Rückkehr einen Corona-Test machen lassen. Ist das Ergebnis negativ, endet die Quarantäne-Pflicht.Allerdings gibt es Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht. So sind zum Beispiel Durchreisende oder Grenzpendler davon befreit.
Genesene von Quarantänepflicht befreit
Wer am Coronavirus erkrankt war und wieder genesen ist, ist künftig von der Quarantänepflicht befreit - allerdings nur, wenn die Infektion bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Die Personen müssen allerdings bei Einreise symptomfrei sein.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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