Coronavirus in Baden-Württemberg
Erweiterte Quarantänepflicht ist aufgehoben

Das Verwaltungsgericht hat die erweiterte Quarantäne aufgehoben. | Foto: j-mel - stock.adobe.com
  • Das Verwaltungsgericht hat die erweiterte Quarantäne aufgehoben.
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Region (kn) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit sofortiger Wirkung die Regelung aus der Corona-Verordnung des Landes aufgehoben, dass sich bei Infektionen mit einer Variante des Corona-Virus auch die Kontaktpersonen von Kontaktpersonen in eine zweiwöchige Absonderung begeben müssen. Damit endet die Quarantäne für die derzeit Betroffenen mit sofortiger Wirkung. Das hat das Landratsamt des Enzkreises mitgeteilt.

750 Menschen von Urteil betroffen

„Bei uns in Pforzheim und im Enzkreis betrifft dies derzeit etwa 750 Menschen“, sagt Dr. Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamts. In den meisten Fällen handelt es sich – wie bei dem Paar, das die Eilentscheidung des VGH erwirkt hat – um die Eltern von Schul- oder Kita-Kindern, in deren Klassen oder Gruppen es einen Fall mit einer Mutante gegeben hatte. Im Landkreis Karlsruhe sind rund 1.400 Personen betroffen.

"Uns ist damit ein Instrument genommen"

„Wir sehen, dass in Ausbrüchen mit Virusvarianten sehr viel mehr Kontaktpersonen erkranken,“ sagt Joggerst. „Natürlich erleichtert das Urteil unsere Arbeit und insbesondere auch die Situation der Familien,“ erklärt Joggerst. „„Aber uns ist damit ein Instrument genommen, mit dem wir die Weiterverbreitung der Infektion verhindern konnten.“ Umso wichtiger sei es jetzt, dass alle Betroffenen, also auch Angehörige von Kontaktpersonen, auf Krankheitssymptome achten und sich bei Auftreten rasch melden. „Wir können in solchen Ausbruchssituationen weiterhin großzügig Testungen anbieten“, betont Joggerst.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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