Coronavirus in Baden-Württemberg
Kretschmann: Kontaktregeln über Ostern werden noch geklärt

Nach dem Rückzieher bei der Osterruhe ist noch unklar, welche Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg über die Feiertage gelten. | Foto: Iryna - stock.adobe.com
  • Nach dem Rückzieher bei der Osterruhe ist noch unklar, welche Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg über die Feiertage gelten.
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Stuttgart (dpa/lsw) Nach dem Rückzieher bei der Osterruhe ist noch unklar, welche Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg über die Feiertage gelten. "Das wird noch geklärt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag, 25. März, in Stuttgart. In dem Beschluss von Bund und Länder vom frühen Dienstagmorgen hatte es geheißen, dass sich während des Oster-Lockdowns zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre sollten nicht mitgezählt werden.

Unklare Lage über die Feiertage

Nachdem die Osterruhe aber am Mittwoch gekippt wurde, ist nicht klar, ob über die Feiertage nun die Kontaktregeln der Notbremse gelten. Das würde bedeuten, dass sich in Kreisen mit über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Strenge Kontaktregeln in Bayern

Dem Vernehmen nach soll diese Frage bis Freitag, 26. März, geklärt sein. In Bayern sollen auch über Ostern die strengen Kontaktregeln gelten. Wie in Baden-Württemberg sind aber Gottesdienste erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

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Kraichgau News aus Bretten

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