Coronavirus in Baden-Württemberg
Landesregierung ändert Quarantäne-Regeln
Stuttgart (dpa/lsw) Die Landesregierung hat die Quarantäne-Regeln angepasst. Es gelte ab dem 2. Dezember eine einheitliche Quarantäne-Dauer von zehn Tagen statt wie bislang 14 Tagen, teilte die Landesregierung am Dienstagabend, 1. Dezember, mit. Wer sich bereits in Quarantäne befinde, für den bedeute dies jedoch keine Verkürzung.
Neue Regeln für Schüler
Neue Regeln gelten zudem für Schüler, die Kontakt mit einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe hatten. In einem solchem Fall könne die zuständige Behörde denjenigen als "Cluster-Schüler" einstufen. In diesem Fall ist es ab sofort möglich, die Quarantäne bereits nach dem fünften Tag zu beenden. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest. Hatte ein Schüler jedoch auch außerhalb der Schule mit einem später positiv Getesteten Kontakt, greife diese Regelung nicht. Ausschlaggebend sei, ob der letzte Kontakt bis zu zwei Tage vor Symptombeginn des später positiv Getesteten war oder nicht.
Quarantänepflicht direkt nach Corona-Test
Bereits zuvor hatte die Landesregierung die Quarantäne-Regeln angepasst. So muss sich mittlerweile sofort nach Hause begeben, wer ein positives Testergebnis bekommt. Gleiches gilt für dessen Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Auch wenn ein Arzt in Verdachtsfällen etwa wegen Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn einen Corona-Test anordnet, beginnt die Quarantänepflicht.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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