Lockerungen müssen zurückgenommen werden – Enzkreis nicht betroffen
Pforzheim überschreitet dreimal in Folge Inzidenzwert von 50

In Pforzheim wurde auch am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. | Foto: Fokussiert - stock.adobe.com
  • In Pforzheim wurde auch am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.
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Pforzheim/Enzkreis (kn) In Pforzheim wurde auch am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Damit müssen die erst seit dem 8. März etwa für den Einzelhandel gültigen Lockerungen im Stadtgebiet wieder zurückgenommen werden. „Dies ergibt sich aus der Corona-Verordnung des Landes, die wir damit umsetzen“, sagt Landrat Bastian Rosenau in einer aktuellen Erklärung.

Änderungen für Einzelhandel, Museen und Zoos

Konkret heißt das, dass ab Donnerstag, 18. März, 0 Uhr, bis auf Weiteres – abhängig von der Entwicklung der Inzidenz - der Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte in Pforzheim grundsätzlich nicht mehr allgemein öffnen dürfen. Erlaubt bleiben „Click & Collect“, also das Abholen von vorher online bestellter Ware und „Click & Meet”, das Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung. Museen, Galerien und der Pforzheimer Wildpark dürfen darüber hinaus für Besucher nur noch mit vorheriger Anmeldung und entsprechender Dokumentation öffnen.

Welche Regelungen gelten weiterhin?

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben in Pforzheim dagegen weiterhin geöffnet. Hierzu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, der Buchhandel, Blumenläden, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte. Auch Frisöre und Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen geöffnet bleiben. Es dürfen sich zudem fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Individualsport ist im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. Schwimmbäder bleiben aber geschlossen.

„Landesweiter Trend hat Pforzheim erreicht“

„Für unsere Einzelhändler, die ja erst seit kurzer Zeit wieder öffnen durften, tut mir dies ausgesprochen leid“, stellt der Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch fest. „Wir alle hätten uns sehr gewünscht, dass die Zahlen so niedrig bleiben wie in der vergangenen Woche. Nun hat uns auch der landesweite Trend erreicht.“ Mit Landrat Bastian Rosenau ist er sich daher einig: „Nicht nur in Pforzheim, sondern auch in der Region steigen die Zahlen wieder. Die Gefahr einer dritten Welle ist sehr real.“ Beide appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig und umsichtig zu bleiben und die Möglichkeit zu nutzen, sich mindestens einmal pro Woche per Antigen-Schnelltest testen zu lassen. Die Test-Infrastruktur werde sukzessive ausgeweitet. Beide bitten auch die regionalen Unternehmen, Testungen für ihre Mitarbeitenden zu ermöglichen: „Dies kann ein weiterer Baustein sein, um für mehr Sicherheit zu sorgen.“

Enzkreis ist von den neuen Einschränkungen nicht betroffen

Der Enzkreis ist von den neuen Einschränkungen nicht betroffen. Dort lagen die Inzidenzwerte in den vergangenen Tagen noch knapp unter 50. „Aber natürlich müssen wir auch hier die Entwicklung im Auge behalten“, so Rosenau. Die Allgemeinverfügung für die Stadt Pforzheim ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf den Homepages der Stadt Pforzheim (www.pforzheim.de) und des Enzkreises (www.enzkreis.de) nachzulesen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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