OB Mentrup und Landrat Schnaudigel beraten über weiteres Vorgehen aufgrund steigender Corona-Zahlen
Verschärfung der Maßnahmen möglich

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Kreis Karlsruhe (kn) Schon seit 8. März sind diverse Lockerungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im Stadt- und Landkreis Karlsruhe umgesetzt worden. Weil jedoch die Inzidenzzahl im Stadtkreis am vergangenen Wochenende die Marke 100 überschritten hat, haben sich der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup und Landrat Christoph Schnaudigel am Montag, 15. März, über das weitere Vorgehen verständigt. "Wir stehen in einem ständigen Austausch mit dem Landkreis und halten ein gemeinsames Vorgehen für sinnvoll", betonte OB Mentrup. Auch weiterhin werde man eine gemeinsame Linie abstimmen und die gesetzlichen Spielräume nutzen, um unterschiedliche Regelungen für die Bürger in Stadt- und Landkreis möglichst zu vermeiden.

Verschärfung der Maßnahmen möglich

So wollen Stadt- und Landkreis zunächst die Zahlen des heutigen Montags abwarten und in Abstimmung mit Sozialministerium und Landesgesundheitsamt bewerten, ob die Voraussetzungen für eine erneute Verschärfung der Maßnahmen erfüllt sind. Sollte dies der Fall sein, werde das Gesundheitsamt die Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 öffentlich bekannt machen, heißt es aus dem Landratsamt Karlsruhe. Die für diesen Fall in der Coronaverordnung des Landes zwingend vorgegebenen verschärften Maßnahmen würden zwei Tage später in Kraft treten. Bei öffentlicher Bekanntmachung am Dienstag würden die Maßnahmen also ab Donnerstag, 18. März, gelten. Über flankierende weitere Maßnahmen wie etwa eine nächtliche Ausgangsbeschränkung werde unter Berücksichtigung aller bis dahin getroffenen Schutzmaßnahmen gesondert zu entscheiden sein.

Vorerst keine neuen Ausgangsbeschränkungen

Eigentlich sieht das komplizierte Regelwerk der Coronaverordnung des Landes insbesondere für die Bereiche Bildung, Einzelhandel, Kultur und Freizeit eine Öffnungsstrategie in mehreren Stufen abhängig von der Sieben-Tages-Inzidenz vor. Impfungen und Schnelltests sollen dabei tragende Säulen sein, um Schritt für Schritt das normale Leben wieder hochzufahren. Die Verordnung sieht allerdings auch eine "Notbremse" für den Fall vor, dass die Inzidenz drei Tage in Folge über 100 liegt. Dann treten grundsätzlich die Regelungen wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind jedoch erst möglich, wenn trotz der bereits bestehenden Maßnahmen die weitere Verbreitung des Coronavirus nicht wirksam eingedämmt werden kann.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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