Förderprogramme auf ökologischen Nutzen prüfen
Walker erarbeitet Konzept für Klimavorbehalt

Die grün-schwarze Landesregierung will nach einem Zeitungsbericht im Doppelhaushalt 2023/2024 sämtliche Förderprogramme auf ihren ökologischen Nutzen überprüfen.  | Foto: Vadim - stock.adobe.com
  • Die grün-schwarze Landesregierung will nach einem Zeitungsbericht im Doppelhaushalt 2023/2024 sämtliche Förderprogramme auf ihren ökologischen Nutzen überprüfen.
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Heilbronn (dpa/lsw) Die grün-schwarze Landesregierung will nach einem Zeitungsbericht im Doppelhaushalt 2023/2024 sämtliche Förderprogramme auf ihren ökologischen Nutzen überprüfen. Im Kern gehe es darum, bei neuen und fortzuschreibenden Förderprogrammen des Landes einen Klimavorbehalt einzuführen, sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Umweltministeriums der "Heilbronner Stimme" und dem "Südkurier" (Samstag). "So viel kann man jetzt schon sagen: Dieser Klimavorbehalt ist ein völlig neues Instrument auf Landesebene", sagte sie.

Klimavorbehalt im Koalitionsvertrag

Vor einem Jahr hatten sich Grüne und CDU im Koalitionsvertrag geeinigt, einen solchen Klimavorbehalt zu prüfen. Nun will Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) bis zur Sommerpause ein Konzept zur Umsetzung des Klimavorbehalts im nächsten Doppeletat erarbeiten. Das Konzept müsse dann vom grün-schwarzen Kabinett abgesegnet werden.

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Kraichgau News aus Bretten

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