Ausnahmen über Weihnachtsfeiertage
Ausgangsbeschränkung beschneidet Reisen per Bahn und Flieger
Stuttgart (dpa/lsw) Während der erweiterten Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und fünf Uhr sind in Baden-Württemberg Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie per Flieger nur aus triftigem Grund zulässig. Darauf wies am Mittwoch das Verkehrsministerium in Stuttgart hin. Wer nicht unbedingt reisen müsse, müsse zu Hause bleiben. «Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.» Buchungszeitpunkt entscheidend Nach Angaben des...