Check: Bauen und Renovieren
(akz-o) Immer wieder werden im Haus oder in der Eigentumswohnung Reparaturen fällig. Manchmal steht sogar ein Neubau an. Damit zwischen Gesetzen, Verträgen und Timelines nichts schiefgeht, ist es wichtig, einige Stolperfallen zu kennen und sich gut vorzubereiten.
Der Auftrag
Diverse Arbeiten am Wohneigentum erfordern geschulte Fachkräfte. Um sich kompetente Handwerksunternehmen ins Haus zu holen, lohnt es sich, mehrere Angebote anzufordern. Neben einem Preisvergleich erhält der Auftraggeber einen Einblick in den genauen Leistungsumfang, Stundensätze und einen ersten Eindruck zum Auftritt der Firma. Ist die Entscheidung gefallen, erfolgt eine schriftliche Auftragserteilung. Tipp: Schon jetzt die Handwerker anweisen, ihre Arbeit später ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Erbrachte Leistung prüfen
Hat die Firma ihre Arbeit getan, wird es knifflig: Die Überprüfung der korrekten Ausführung steht an. Schwierig, da kaum ein privater Auftraggeber vom Fach ist. Hier ist es hilfreich, sich eine Ausfertigung der Arbeitsdokumentation geben zu lassen. Am besten nutzen die Handwerker hierfür vorgedruckte Bauformulare, damit keine relevanten Angaben vergessen werden. Folgende Formulare kommen zum Einsatz:
• Bau-Tagesbericht: Dient zum Nachweis erbrachter Bauleistungen. Die ausführende Firma protokolliert ihre Bautätigkeiten gemäß der bauvertraglichen Leistungsbeschreibung. Zum Beispiel Witterungsbedingungen, Anzahl und Arbeitszeit der beschäftigten Arbeiter, Leistungsergebnisse und etwaige Erschwernisse, ggf. auch Leistungsänderungen.
• Rapport/Regiebericht: Dokumentiert Arbeitsleistungen sowie Materialverbrauch und dient ebenfalls zum Nachweis erbrachter Bauleistungen.
Ein Abgleich der Dokumentationen mit dem Angebot oder Kostenvoranschlag gibt Aufschluss über etwaige Zusatzleistungen. Die vorgegebenen Felder der Vordrucke schaffen Orientierung darüber, ob alle Schritte ordnungsgemäß erfolgt sind. Übrigens: Dem Bauherrn dienen die kontinuierlich geführten Formulare als Beweismittel, die auch vor Gericht Bestand haben. Rechtssichere Formulare gibt es zum Beispiel über www.avery-zweckform.com.
Rechnung bearbeiten
Schnell flattert sie ins Haus: die Rechnung. Diese sollte genau mit dem Angebot abgeglichen und etwaige Ungereimtheiten sofort geklärt werden. Für die Rechnung gilt: Mindestens zwei Jahre aufbewahren! Wer 2017 eine Handwerkerrechnung erhält, darf diese frühestens am 31.12.2019 entsorgen (vgl. § 14b, Abs. 1 UStG).
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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