Die Fallstricke der Muskelhypothek
Beim Thema Eigenleistung lauern für Bauherren einige Tücken
(djd). Viele Bauherren versuchen, ihre Baukosten durch einen möglichst großen Anteil an Eigenleistungen zu reduzieren. Allerdings lauern bei der Muskelhypothek zahlreiche Fallstricke. "Profis arbeiten deutlich schneller als Laien - wer selbst Hand anlegt, muss unter Umständen mit deutlich längeren Bauzeiten rechnen", warnt etwa Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Zudem gebe es auf Eigenleistungen keine Gewährleistung, und immer wieder treffe man auf Bauherren, die ihre handwerklichen Fähigkeiten deutlich überschätzen würden. Hier das Wichtigste zum Thema Eigenleistung im Überblick:
- Eigenleistung kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen
Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. "Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er schadensersatzpflichtig werden", so Haas.
- Bauherr kann bei Mängeln Gewährleistungsansprüche verlieren
Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen - die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten so eindeutig wie möglich im Bauvertrag vereinbart werden.
- Bauherr muss für ausreichenden Schutz der Bauhelfer sorgen
Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern. Vorsicht beim Thema Schwarzarbeit: Drückt man dem Handwerksmeister von nebenan als Dankeschön für seine Hilfe 500 Euro in die Hand, ist die Grenze bereits überschritten.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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