Rauchfreie Zone: Weniger Feinstaub aus Kaminöfen
Alte Heizöfen sorgen häufig für dicke Luft – vor allem bei direkten Nachbarn. Eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen legt seit dem 22. März 2010 verschärfte Grenzwerte für Staubemissionen fest. Öfen, die diese nicht einhalten, müssen in einigen Jahren ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Typenprüfung
Bis es dazu kommt, bleibt den Besitzern jedoch noch Zeit. Ein Beispiel: Kamin- oder Kachelöfen, die heute älter als 15 Jahre sind, müssen ab Ende 2020 entweder mit einem Staubfilter nachgerüstet oder ersetzt werden – sofern sie die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
Zunächst stellt der Schornsteinfeger fest, ob sie die aktuellen Anforderungen erfüllen. Dazu benötigt er einen Nachweis über die Typenprüfung des Herstellers, der bescheinigt, dass der Ofen bestimmte Emissionswerte nicht überschreitet. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung und den Oftentyp. Ist kein Typenschild vorhanden, kann der Schornsteinfeger in Zukunft ggf. vor Ort messen.
Neue Kamin- oder Kachelöfen verfügen in der Regel über eine entsprechende Typenprüfung und erfüllen bereits die gesetzlichen Auflagen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt Verbrauchern beim Kauf darauf zu achten, dass das ausgesuchte Modell den Anforderungen der neuen Verordnung (1. BImSchV) entspricht.
Welche Grenzwerte eingehalten werden müssen und welcher Stichtag für den Einzelnen relevant ist, erklärt der Schornsteinfeger. Er gibt auch Auskunft darüber, ob sich eine Nachrüstung wirtschaftlich lohnt oder ob ein Komplettaustausch zu empfehlen ist. Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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