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Eine Bauherrenbürgschaft kann für Bauherren und Bauunternehmer nützlich sein
Wenn beim Hausbau das Geld knapp wird

Mit einer sogenannten Bauherrenbürgschaft kann der Bauherr dem Bauunternehmen seine Zahlungsfähigkeit garantieren, etwa für die Schlussrate. Foto: djd/www.finanzierungsschutz.de/thx
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  • Mit einer sogenannten Bauherrenbürgschaft kann der Bauherr dem Bauunternehmen seine Zahlungsfähigkeit garantieren, etwa für die Schlussrate. Foto: djd/www.finanzierungsschutz.de/thx
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(djd). Beim Bau einer Immobilie stehen enorme Summen auf dem Spiel - für den Bauherrn und für den beauftragten Unternehmer. Lässigkeit im Umgang mit dem vielen Geld verbietet sich von selbst, beide Partner wollen und müssen sich für den Fall der Fälle absichern, dass der jeweils andere Partner im Laufe des Projekts in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Keine Zahlungsbürgschaft für gesamte Summe

Das Gesetz gibt dem Bauherrn diverse Schutzmechanismen an die Hand, die ihm die zeitgerechte und vollständige Fertigstellung des Bauwerks sichern sollen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) etwa schreibt vor, dass der Bauunternehmer immer in Vorleistung zu gehen hat und nur abgeschlossene Bauleistungen abzurechnen sind. Demgegenüber stehen dem Bauunternehmer gerade beim Bau von Einfamilienhäusern so gut wie keine gesetzlich vorgegebenen Sicherheiten zu, die ihm garantieren, dass er für seine Leistung auch wirklich bezahlt wird. Neben einer Finanzierungsbestätigung verlangten Auftragnehmer früher im Werkvertrag (AGBs) oft auch eine Zahlungsbürgschaft über die gesamte Vertragssumme. "Dies war aber ein für den Bauherren recht teurer Sicherungsmechanismus und aus Verbraucherschutzsicht unnötig", so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Denn "kritisch" werde es für Bauunternehmen, wenn überhaupt, in aller Regel erst gegen Ende der Bauphase, wenn etwa das Geld auf Bauherrenseite ausgehe, weil nicht gut genug kalkuliert wurde. "Nach aktueller Rechtslage darf der Bauunternehmer, sofern er Abschlagszahlungen verlangt, den Bauherrn zur Leistung von Zahlungssicherheiten in Höhe von maximal der nächsten fälligen Rate verpflichten. Alternativ pauschal maximal 20 Prozent der Vertragssumme" so Haas weiter.

Flexible und unkomplizierte Bürgschaftslösung

Die Schutzgemeinschaft hat deshalb die Bauherrenbürgschaft entwickelt. Damit ist es möglich, eine Bürgschaft für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen privater Bauherren, etwa der Schlussratenzahlung, online zu beantragen, wenn dies vertraglich vom Bauunternehmen gefordert wird. Der Antrag kann in wenigen Schritten unter www.bauherren-buergschaft.de gestellt werden und kostet einmalig ab 75 Euro. Maximal bezahlt der Bürgschaftsnehmer 336 Euro bei einer Bürgschaftssumme von 80.000 Euro. Die flexible und unkomplizierte Lösung wurde gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche konzipiert. Passend zum Bauvorhaben und dem Werkvertrag kann die Höhe der Bürgschaft vom Bauherrn frei gewählt werden. Deshalb sei die Bauherrenbürgschaft eine faire Lösung für Bauherren und Bauunternehmen.

Mit einer sogenannten Bauherrenbürgschaft kann der Bauherr dem Bauunternehmen seine Zahlungsfähigkeit garantieren, etwa für die Schlussrate. Foto: djd/www.finanzierungsschutz.de/thx
Während das Gesetz dem Bauherrn eines Einfamilienhauses bereits Sicherheiten einräumt, ist dies beim Auftragnehmer nicht der Fall - eine solche Sicherheit kann beispielsweise die sogenannte Bauherrenbürgschaft sein. Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock
Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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