Wenn's ungewollt piept

Je nach Bundesland sind Rauchmelder in fast jeder Wohnung Pflicht. Einmal jährlich müssen die Geräte überprüft werden. Foto: djd/MINOL
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So lassen sich Täuschungsalarme bei Rauchmeldern vermeiden

(djd). Rauchmelder können Leben retten. Deshalb schreibt mittlerweile jedes Bundesland die kleinen Warngeräte für neue Wohnungen vor. Auch Bestandsgebäude müssen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein - außer in Sachsen, wo die Pflicht nur für Neubauten gilt. In einigen Bundesländern laufen zudem noch Übergangsfristen zur Ausrüstung bestehender Wohnungen.
Was Hausbewohner manchmal irritiert: Ab und zu schlägt ein Rauchmelder Alarm, obwohl es nicht brennt. „Meist handelt es sich um sogenannte Täuschungsalarme. Der Rauchmelder arbeitet dann zwar korrekt, nur reagiert er eben nicht auf Brandrauch, sondern auf andere Fremdkörper in der Luft wie etwa Staub oder Wasserdampf”, erklärt Eberhard Wendel von Minol. Das Unternehmen bietet unter anderem einen Rauchmelder-Service für Mehrfamilienhäuser an.

Küchen- und Badtüren schließen

Solche Täuschungsalarme lassen sich einfach vermeiden, wenn man ein paar Regeln beachtet. „Wir empfehlen, während des Kochens die Küchentür geschlossen zu halten, weil der Qualm sonst etwa in den Flur ziehen und dort Alarm auslösen kann. Das gleiche gilt für Wasserdampf aus dem Bad”, so Wendel. Während einer Renovierung sollte man Rauchmelder vor Verschmutzungen schützen, indem man sie von der Decke entfernt oder abdeckt. Nach der Renovierung müssen die Geräte sofort wieder befestigt oder freigelegt werden.

Richtig reagieren und Fehlalarmen vorbeugen

Wenn der Rauchmelder Alarm schlägt, lautet die oberste Regel: zuerst kontrollieren, ob es brennt. „Ist die Warnung unbegründet, kann man die meisten Melder mithilfe einer Alarm-Stopp-Taste stumm schalten”, erläutert Wendel. Das ist in der Regel die große Taste in der Mitte des Gerätes, die etwa mit einem Besenstiel erreichbar ist. Ein stumm geschalteter Rauchmelder setzt sich nach wenigen Minuten wieder in den Normalzustand zurück - diese Zeit sollte man nutzen, um gründlich zu lüften oder den Rauchmelder mit einem feuchten Tuch zu reinigen.
Eigentümer und Vermieter können Fehlalarmen vorbeugen, indem sie die Geräte einmal jährlich von Profis überprüfen lassen. Die Anwendungsnorm für Rauchmelder DIN 14676 schreibt eine solche jährliche Funktionsprüfung vor. „Ein professioneller Service hat den Vorteil, dass ausgebildete Fachleute die Rauchmelder kontrollieren und alles dokumentieren. Sie machen einen Funktionstest und reinigen die Geräte, wenn sie verstaubt sind”, erklärt Eberhard Wendel. Rauchwarnmelder mit Ferninspektion könnten sogar überprüft werden, ohne dass jemand die Wohnung betreten müsse. „Wir bieten zudem eine Hotline an, an die sich die Hausbewohner bei Störungen wenden können”, so Wendel. Unter www.rauchmelder-minol.de gibt es mehr Informationen.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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