Landesweite Schwerpunktaktion zur Quarantänepflicht in Bretten am 20./21. Januar
17 von 122 in Quarantäne befindliche Personen nicht angetroffen
Bretten (kn) In der vergangenen Woche hat die Ortspolizeibehörde Bretten an zwei Tagen flächendeckend in der Kernstadt und in den Stadtteilen kontrolliert, ob die behördlich angeordnete Quarantänepflicht in Bezu auf Corona eingehalten wird. Die Kontrollen waren Teil einer landesweiten Schwerpunktaktion im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration zusammen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration.
122 Personen überprüft
Dazu war am 20. und 21. Januar ein Team von zwei Vollzugsbediensteten der Ortspolizeibehörde im Einsatz, um insgesamt 122 in Quarantäne befindliche Personen zu überprüfen. Insgesamt konnten dabei 17 Personen nicht angetroffen werden. Das hat die Stadt Bretten mitgeteilt. Das heißt, die Türe wurde nicht geöffnet, oder die Person war beispielsweise beim Arzt oder beim Coronatest. Das Ordnungsamt überprüft nun, ob sich diese Personen erlaubt oder womöglich unerlaubt nicht am Quarantäneort aufgehalten haben.
Bußgeld oder Strafanzeige bei Verstoß
Bei einem unerlaubten Fehlen wird laut Verwaltung "eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Prüfung" durchgeführt. "Die Schwerpunktaktion soll deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann", betont der Brettener Ordnungsamtsleiter Simon Bolg. "Auch wenn man sich nicht krank fühlt, kann das Coronavirus weitergegeben werden, daher ist es, gerade aus Rücksicht auf besonders gefährdeteMenschen wichtig, sich an die Quarantäneanordnungen zu halten", ergänzt Oberbürgermeister Martin Wolff.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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