Baden-Württemberg: Strafen für Aufnahmen von Unfalltoten

Baden-Württemberg macht Druck beim besseren Schutz von Unfalltoten vor Gaffern.

Berlin/Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württemberg macht Druck beim besseren Schutz von Unfalltoten vor Gaffern. Der Bundesrat verwies am Freitag bei seiner Sitzung in Berlin einen Entschließungsantrag an den Rechts- und Innenausschuss der Länderkammer. Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: "Polizisten und Retter berichten leider immer häufiger, dass Gaffer bei Unglücksfällen Tote fotografieren." Auf der makabren Jagd nach dem schrecklichsten Bild scheine hier mancher allen Anstand zu vergessen. "Wer Tote bei einem Unglück filmt oder fotografiert gehört daher bestraft."

Druck auf den Bund erhöhen

Mit der Initiative aus dem Südwesten solle der Druck auf den Bund erhöht und erreicht werden, dass dieses abstoßende Verhalten endlich bestraft werde. Bislang steht nur das Filmen und Fotografieren von hilflosen Menschen unter Strafe, nicht aber das Filmen und Fotografieren von Todesopfern. Der Bundesrat ist seit längerem an einem Gesetzentwurf dran. Die Aufnahmen sollten demnach mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Mit dem Entschließungsantrag wird sich die Länderkammer dann frühesten Mitte Mai wieder befassen und darüber abstimmen.

Alle aktuellen Polizei-Meldungen finden Sie auch auf unserer großen Themenseite „Polizei“.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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