Bretten: Polizeikontrolle am 1. Mai in Büchig soll Jugendschutz sicherstellen
Beim 1. Mai-Fest in Bretten-Büchig sind auch in diesem Jahr wieder keine hochprozentigen Getränke gestattet. Die Polizei wird die Einhaltung der von der Stadtverwalung erlassenen Verordnung kontrollieren. Grund für die Maßnahme sind Vorkommnisse aus dem Jahr 2015, als stark alkoholisierte Jugendliche medizinisch versorgt werden müssen.
Bretten (pm) Nachdem es im Jahr 2015 zu Zwischenfällen mit betrunkenen Jugendlichen kam, wird die Polizei am 1. Mai beim Maifest in Bretten-Büchig wie im letzten Jahr Kontrollen durchführen und damit die von der Stadtverwaltung Bretten erlassene Polizeiverordnung umsetzen. Diese verbietet für den gesamten Bereich rund um den alten Sportplatz Spirituosen und spirituosenhaltige Mixgetränke.
Stark alkoholisierte Personen erhalten zudem Platzverweise und räumlich beschränkte Aufenthaltsverbote. Betrunkene Jugendliche werden in die Obhut ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten übergeben.
Maßnahmen dienen Jugendschutz
Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Veranstalter und sind zur Gewährleistung des Jugendschutzes und als Maßnahme zur Gewaltprävention erforderlich. Der reguläre Festbetrieb soll dadurch künftig wieder im traditionellen familiären Rahmen stattfinden können.
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Autor:Wiebke Hagemann aus Bretten |
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