28-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Urteil wegen sexuellen Missbrauchs in Bretten

Ein 28-jähriger Mann aus Bretten-Gölshausen wurde nun vor dem Amtsgericht Bretten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Bretten (hk) Die Vorwürfe waren schwerwiegend: Versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen und exhibitionistische Handlungen. Der Angeklagte, ein 28-jähriger Mann aus Bretten-Gölshausen (wir berichteten), wurde nun vor dem Amtsgericht Bretten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde eine Geldbuße von 4.800 Euro festgesetzt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im April 2022 an einer Grillhütte zwei Mädchen, die zur Tatzeit gerade einmal 14 und 15 Jahre alt waren, zum Oralverkehr aufgefordert zu haben, nachdem er seine Hose heruntergelassen und an seinem erigierten Geschlechtsteil manipuliert hatte.

Oralverkehr für ein Handy

Der Staatsanwaltschaft zufolge, soll er einem der Mädchen als Gegenleistung für den Oralverkehr angeboten haben, ein Handy zu kaufen. Der Angeklagte stritt die Tat ab. Auch will er sich am Grillplatz nicht entkleidet haben. Wie Richter Elmar Herding erläuterte, war das Gericht allerdings zu dem Schluss gekommen, dass sich die Ereignisse im Wesentlichen so zugetragen haben, wie sie in der Anklageschrift geschildert wurden. Die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen hätten keinen Zweifel daran gelassen, dass der Angeklagte wusste, dass die geschädigten Mädchen minderjährig seien. Richter Herding sagte, es sei durchaus alltäglich, dass man sich als Kind oder Jugendlicher älter zu machen versuche. Ein einfaches Nachfragen nach dem Alter reiche jedoch nicht aus, so Herding. Das Gericht sei deshalb davon überzeugt, dass der Angeklagte um die Minderjährigkeit der Geschädigten wusste.

"Fotos mit sehr jungen Damen"

Außerdem, so Herding, habe der Angeklagte sowohl bei der Verhandlung am Montag, als auch bei der vorangegangenen Verhandlung am 13. Juni Fotos vorgelegt, „auf denen sehr junge Damen abgebildet sind, bei denen man nicht einfach davon ausgehen kann, dass sie über 18 Jahre alt sind.“ Auch die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass es der Angeklagte billigend in Kauf genommen habe, dass die Geschädigten nicht volljährig sind. Doch nicht nur der Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs lastete auf den Schultern des Angeklagten. Richter Herding befand auch, dass die Aussagen der beiden Geschädigten über die exhibitionistischen Handlungen des Angeklagten glaubwürdig sind. "Ich hatte zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass man den Sachverhalt schlimmer darstellen wollte, als er ist", betonte Herding.

Wenig Chancen auf Flucht

Insofern gehe das Gericht davon aus, dass auch die exhibitionistische Handlung stattgefunden habe. Außerdem habe der Angeklagte eine Situation geschaffen, aus der es für die Mädchen schwierig gewesen sei, zu entkommen. Der Angeklagte hatte eine Grillhütte angefahren, von der aus man nicht leicht wegkomme, "fernab der Möglichkeit, einfach davonzulaufen", so Herding. "Zum Glück", so der Richter, seien die Mädchen zur Polizei gegangen und hätten Strafanzeige gestellt.

Stolz über Abmachung mit Mädchen?

Die Verteidigerin des Angeklagten hingegen glaubte, die Beweisaufnahme habe den Vorwurf aus der Anklageschrift nicht bestätigt. Dass der Angeklagte die Mädchen explizit nach ihrem Alter gefragt haben soll, woraufhin sie angaben, bereits 18 Jahre alt zu sein, bestätigte ein Zeuge, der zur Verhandlung am Montag erschienen war. Der Zeuge, ein Freund aus Grundschultagen, versicherte, der Angeklagte wollte sichergehen, dass die Mädchen schon volljährig sind, weil es in der Vergangenheit eine ähnliche Geschichte gegeben habe. Der Angeklagte habe ihm erzählt, dass er „legale Mädchen“ habe, die angeblich „alt genug“ seien. „Stolz“ habe ihm der Angeklagte von einer Abmachung mit den Mädchen berichtet, bei der es um sexuelle Handlungen gegen Gegenleistungen ging.

"Von den Mädchen will es keine gewesen sein"

Der Verteidigung zufolge wollte keines der Mädchen während der Vernehmung zugestehen, was wirklich bezüglich des Alters gesagt worden sei. Es schien, so die Verteidigerin, als ob bewusst verschwiegen werden sollte, wie alt sie tatsächlich waren. Um die Geschichte abzurunden, gaben sie vor, Studentinnen zu sein, die im Hohberghaus ein Zimmer hätten. Auch die Frage, wer tatsächlich mit dem Angeklagten geschrieben hat, konnte nach Ansicht der Verteidigung nicht geklärt werden. Eine Zeugin behauptete, es sei die andere Zeugin gewesen. Doch diese Zeugin selbst erzählte wiederum während ihrer Vernehmung am Montag, dass sie "definitiv" nicht diejenige gewesen sei, die mit dem Angeklagten kommuniziert hatte, weil sie ja nicht einmal ein Handy besitzen würde. Auch was die Bilder betrifft, sei nicht klar, von wem sie denn tatsächlich stammen. "Von den Mädchen will es keine gewesen sein", so die Verteidigerin. Sie würden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben.

Geldbuße in Höhe von 4.800 Euro

Tatsache sei aber: Es sei zu einer Verabredung gekommen. Am Grillplatz hätten die beiden Mädchen dem Angeklagten ihr wahres Alter enthüllt. In der Folge hätten sie den Angeklagten erpresst und ihm 2.000 Euro abnehmen wollen. All dies spreche gegen die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen. Angesichts dessen beantragte die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Mädchen. Die Geldbuße in Höhe von 4.800 Euro soll dem Verein Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) zukommen.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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