Oralverkehr für ein neues Handy?
Missbrauch vor Amtsgericht in Bretten verhandelt

Ein 28-Jähriger muss sich wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen vor dem Amtsgericht Bretten verantworten. hk
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Bretten (hk) Was genau geschah im April letzten Jahres an einer Grillhütte bei Bretten zwischen einem jungen Mann und zwei minderjährigen Mädchen? Und war dem jungen Mann bewusst, dass die Mädchen noch nicht volljährig waren, als er ihnen seine sexuellen Absichten unterbreitete? Um diese Fragen ging es unter anderem am Dienstagmorgen bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Bretten. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang Anklage gegen einen 28-jährigen Mann aus Bretten-Gölshausen wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und exhibitionistischer Handlungen erhoben.

Shopping und Handy als Bezahlung

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2022 an einer Grillhütte zwischen Bretten und Walzbachtal-Wössingen zwei minderjährige Mädchen zum Oralverkehr aufgefordert zu haben, nachdem er seine Hose heruntergelassen und an seinem erigierten Geschlechtsteil manipuliert hatte. Der Staatsanwaltschaft zufolge, soll er den Mädchen als Gegenleistung für den Oralverkehr angeboten haben, mit ihnen nach Karlsruhe zum "shoppen" zu fahren und einem Mädchen ein Handy zu kaufen.

Version des Angeklagten

Im Gerichtssaal schilderte zunächst der Angeklagte seine Version der Geschichte. Er gab an, eines der beiden Mädchen, mit denen er zur Grillhütte gefahren sei, in einem Supermarkt in Bretten kennengelernt zu haben. Nach einem Gespräch auf dem Parkplatz des Einkaufsmarktes habe das Mädchen ihn gefragt, ob er sie zu dem Wohnheim fahren könne, in dem sie wohnt. Bei der späteren Befragung des Mädchens stellte sich heraus, dass es sich dabei um das Hohberghaus in Bretten handelt.

Geld gegen Nacktfotos?

Der Angeklagte habe das Mädchen und ihre beiden Freundinnen explizit nach ihrem Alter gefragt, woraufhin alle drei angaben, bereits 18 Jahre alt zu sein. Er wollte sichergehen, dass die Mädchen schon volljährig sind, erklärte der Mann Richter Elmar Herding, weil es in der Vergangenheit eine ähnliche Geschichte gegeben habe. Er sei dann mit den Mädchen zum Wohnheim gefahren, wo sie ihre Handynummern und Social Media-Profile ausgetauscht hätten, um in Kontakt zu bleiben. Im weiteren Verlauf des Kontakts zwischen dem 28-Jährigen und den Mädchen nahm der Angeklagte nach eigenen Angaben das Angebot eines der Mädchen nicht an, ihm gegen Geld Nacktfotos von sich zu schicken.

Oralverkehr als "Dienstleistung"

Der Angeklagte äußerte, dass ihn die Entwicklung der Gespräche mit den Mädchen angesichts der heutigen Gesellschaft nicht überrascht hätte. Auf die Nachfrage des Richters, inwiefern dies der Fall sei, erklärte der 28-Jährige: „Viele Frauen sind heutzutage auf Geld aus.“ Im weiteren Verlauf des Kontakts soll ihm eines der Mädchen schließlich eine "Dienstleistung", sprich Oralverkehr, im Gegenzug für ein neues Handy angeboten haben. Auf dieses Angebot sei er „leider“ eingegangen.

"Wütend und stinksauer"

Um die Einzelheiten der Vereinbarung zu besprechen, fuhr er zu der besagten Grillhütte. An dieser Stelle, so der Angeklagte, hätte eines der Mädchen offenbart, dass sie noch minderjährig seien und sie zur Polizei gehen werde, um den 28-Jährigen anzuzeigen. Zuvor habe sie ihn überredet, ihr die Gegenleistung für den Oralverkehr in Form eines Bargeldbetrages von 1.000 Euro im Voraus zu übergeben. Erst nach der Geldübergabe habe die 16-Jährige ihr Alter eingestanden, beteuerte der Angeklagte. Nach dieser Enthüllung sei er "wütend und stinksauer" gewesen und er habe das Treffen abrupt beendet.

Fahrkarte zum Einkaufen

Auf die Frage von Richter Herding, warum das 16-jährige Mädchen mit ihrer zum Tatzeitpunkt 14-jährigen Freundin in das Auto des Angeklagten eingestiegen sein könnte, antwortete der Vater der 16-jährigen Geschädigten, der als Zeuge auftrat, dass die Tochter dies als Gelegenheit gesehen habe, sich die Fahrkarte zum Einkaufen gehen sparen zu können. Der 51-Jährige betonte, dass seine Tochter keine falschen Anschuldigungen erheben würde – "dafür kenne ich sie zu gut." Er räumte jedoch ein, dass seine Tochter nicht bei ihm wohne, sondern bis zu ihrem Aufenthalt im Hohberghaus bei der Mutter gelebt hatte. Gegenüber der älteren Schwester der 16-Jährigen soll der Angeklagte gesagt haben, die kleine Schwester solle "den Scheiß lassen", andernfalls würde eine Gegenanzeige folgen, so der Vater.

"Wir standen still da und konnten uns nicht bewegen"

Diese Aussage bestätigte die 18-jährige Schwester, die ebenfalls als Zeugin auftrat. Sie war es auch, die angab, dass das Alter ihrer jüngeren Schwester auf ihrem Instagram-Account sichtbar sei. Auch äußerlich sehe man ihr das junge Alter an. Ebenso vernommen wurden das 16- und das heute 15-jährige Mädchen, die von dem Angeklagten zur Grillhütte gefahren wurden. Dort habe er die Hose heruntergelassen und die Mädchen gefragt, welche ihn als erste oral befriedigen würde. Die Mädchen hätten geschockt darauf reagiert: "Wir standen still da und konnten uns nicht bewegen." Die Mädchen sicherten Richter Herding zu, der Angeklagte habe von Beginn an über ihre Minderjährigkeit Bescheid gewusst.

Preisliste für Nacktbilder?

Ungeachtet dessen, habe der Beschuldigte ihr und einer anderen Freundin eine Preisliste für Nacktbilder geschickt. Die Verhandlung fand indes ein überraschendes Ende, als der Angeklagte nach einer Verhandlungspause nicht mehr in den Sitzungssaal zurückkehrte. Am Telefon teilte er seiner Verteidigerin noch mit, er habe Kreislaufprobleme. Am 13. Juni soll die öffentliche Verhandlung jetzt fortgesetzt werden.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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