Vorfälle in Bretten: Vorsicht vor Dachhaien
Finger weg von vermeintlich günstigen Dachsanierungen, die derzeit in Bretten angeboten werden, rät Architekt Marcus Weiss im Interview.
Bretten (ger) Der Brettener Architekt Marcus Weiss (wwz GmbH) berichtet von so genannten Dachhaien, die derzeit in Bretten aktiv sind. Diese versuchen, Bauherren davon zu überzeugen, dass eine Sanierung ihres Daches notwendig ist, und führen möglichst kurzfristig Arbeiten aus.
Wie wurden Sie auf das Thema aufmerksam?
Ich wurde von Hauseigentümern angesprochen, denen die Rechnung des Dachdeckers überzogen erschien. Es zeigte sich, dass es sich um eine Firma handelt, die nach stets gleichen Vorgängen versucht, an Aufträge zu kommen. Zunächst wird an der Haustüre ein Gespräch begonnen, dass man gerade in der Nähe arbeite und da wäre aufgefallen, dass das Dach sanierungsbedürftig sei. Manchmal stellen die Arbeiter ein Gerüst auf, steigen auf das Dach und „finden“ dort eine völlig morsche Dachlatte, die sie üblicherweise selbst mitgebracht haben. Der herbeigerufene Bauleiter schaut das Dach von unten an und macht noch mehr angebliche Schadstellen ausfindig. Er schlägt dann eine komplette Dachsanierung vor zu einem angeblich günstigen Preis. Diese wird dann schnell in einem vorgefertigten Angebotsschreiben aufgeführt, das der Eigentümer unterschreiben soll.
Wie kann man sich vor solchen Betrügereien schützen?
Man sollte immer misstrauisch sein bei Haustürgeschäften, keine überschnellen Handlungen ausführen, keine Verträge unterschreiben. Schon gar nicht bei auswärtigen, unbekannten Firmen. Man sollte, falls Arbeiten überhaupt notwendig sind, stets eine lokale oder regionale Firma bevorzugen, die hier bekannt ist.
Aber wenn es nun doch passiert ist. Was kann man tun?
Es empfiehlt sich, wie auch von mir in dem konkreten Fall ausgeführt, dem Betrieb schriftlich über die anwaltliche Vertretung der Bauherren mitzuteilen, dass die in Rechnung gestellte Leistung so nicht anerkannt wird, dass sie zunächst abgenommen werden muss. Das bedeutet, bei einem gemeinsamen Termin mit Fachleuten muss geprüft werden, ob die Handwerker die vertraglich geschuldete und den Normen- und Richtlinien entsprechende Leistung erbracht haben. Sinnvoll ist eine Einbeziehung der Dachdeckerinnung Baden-Württemberg sowie eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Das Ganze hört sich fast nach organisierter Kriminalität an. Warum kann solchen Firmen nicht das Handwerk gelegt werden?
Letztendlich ist das nicht so einfach. Zu einem Vertrag gehören immer zwei Parteien. Man unterschreibt und einigt sich auf eine zu erbringende Leistung. Im Nachhinein kann dann nur noch die Leistung und Vergütung erstritten werden. Selbst ein schlechter Ruf bringt die Firmen nicht zu Fall. Im vorliegenden Fall kommt die Firma aus 80 Kilometer Entfernung. Deren schlechten Ruf kennt hier niemand. Der Dachdeckerinnung oder Sachverständigen ist diese Firma selbstredend bekannt. Deswegen ist es auch sinnvoll, sie einzubeziehen. Am besten aber lässt man sich auf einen Handel an der Haustüre gar nicht erst ein.
Die Fragen stellte Katrin Gerweck.
Autor:Katrin Gerweck aus Bretten |
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