236 Verstöße beim Tierschutz konnte das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe im Jahr 2020 feststellen
Anstieg von Tierhaltern beobachtet

Tierschutzarbeit. | Foto: LRA Karlsruhe

Landkreis Karlsruhe (kn) Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße seien beim Veterinäramt Karlsruhe auch im Jahr 2020 telefonisch, per E-Mail oder per Post eingegangen, teilt das Landratsamt Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit. Die Veterinärbehörde sei dabei verpflichtet auch anonymen Anzeigen nachzugehen. Das sei ein wichtiger Teil der Tierschutzarbeit. Nach einer entsprechenden Überprüfung der Tierhaltungen vor Ort ergreife die Behörde entsprechend der rechtlichen Vorgaben die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen.

236 Verstöße beim Tierschutz

Im letzten Jahr seien bei rund 560 Erst- und Nachkontrollen etwa 370 Tierhaltungen überprüft worden.  Dabei mussten bei 236 Kontrollen Verstöße festgestellt werden. „Solche Verstöße können beispielsweise eine mangelhafte Versorgung mit Futter und Wasser sein, eine nicht erfolgte tierärztliche Vorstellung bei kranken Tieren oder auch mangelhafte Haltungsbedingungen“, heißt es in der Erklärung. Bei leichten Verstößen erfolge eine mündliche Belehrung. Innerhalb einer angemessenen Frist müssten Tierhalter die festgestellten Verstöße abstellen. In 39 der kontrollierten Fälle hätten schwere Mängel vorgelegen, teilt das Amt mit. In 30 Fällen seien Bußgeldverfahren eingeleitet, in drei besonders schweren Fällen Tierhalteverbote ausgesprochen worden. Insgesamt hätten mehreren Haltern zwei Hunde, zwölf Ziegen und ein Pferd fortgenommen und anderweitig untergebracht werden müssen. 

Haltung der Tierarten untersagt worden

In einem Fall habe ein Tierhalter sein Pferd über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt, heißt es in der Meldung. Angemessene Haltungsbedingungen, eine tierärztliche Betreuung und die erforderliche Hufpflege wären ebenfalls nicht gewährleistet worden. Bei einem anderen Fall sei bei einer Haltung von zwölf Ziegen festgestellt worden, dass die Tiere massiv verlängerte Klauen aufgewiesen hätten, die teilweise auch schon zu Fehlstellungen der Gliedmaßen geführt hatten. Außerdem wären in dem Bestand Atemwegserkrankungen und Hautveränderungen vorgekommen. In beiden Fällen seien die Tierhalter den Anordnungen zur Abstellung der Verstöße nicht nachgekommen. Daher seien die Tiere fortgenommen und jeweils in tiergerechten Haltungseinrichtungen untergebracht worden. Beiden Tierhaltern sei das Halten und Betreuen der jeweiligen Tierarten untersagt worden.

200 neue Hühnerhalter registriert 

Im Jahr 2020 sei, vermutlich pandemiebedingt, ein Anstieg des Interesses an einer Tierhaltung beobachtet worden. Beispielsweise seien fast 200 neue Tierhalter der gesetzlichen Registrierungspflicht für die Haltung von Hühnern nachgekommen. Diese Registrierungspflicht gelte für alle Geflügelhaltungen, auch für Hobbyhalter. Bei anlassbezogenen Kontrollen von Hühnerhaltungen seien im letzten Jahr 50 Haltungseinrichtungen kontrolliert worden. Bei rund 20 Prozent der Tierhalter hätten tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden können.„Die Haltung von Geflügel und insbesondere Legehennen erfordert einiges an Fachwissen um die Haltungsbedingungen tierschutzgerecht zu gestalten. Neben der Bereitstellung von geeignetem Futter und Wasser ist es unter anderem erforderlich, den Tieren genügend Platz zum Scharren, Picken und Staubbaden zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich jederzeit vor widrigen Witterungseinflüssen und Beutegreifern verstecken können und im Stall müssen in ausreichender Menge Sitzstangen und Legenester vorhanden sein.“, so Amtstierärztin Dr. Regier, Abteilungsleiterin Tierschutz, im Landratsamt Karlsruhe.

Bedürfnisse der Tiere müssen auch nach der Pandemie erfüllt sein

Grundsätzlich sei zu beachten, dass die Anschaffung von Tieren wohl überlegt sein müsse. Menschen sollten sich im Klaren darüber sein, dass die Bedürfnisse der Tiere auch nach der Pandemie und dem Wegfall verschiedener Homeoffice-Regelungen und Ähnlichem noch zu erfüllen seien.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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