Stadt Bruchsal setzt Vorgaben des Verkehrsministeriums und der Aufsichtsbehörde um
Parken auf dem Gehweg in Bruchsal teilweise möglich

Foto: bea

Bruchsal (kn) Seit Jahresbeginn ist das Parken auf dem Gehweg in der Stadt Bruchsal und den Stadtteilen nur noch teilweise möglich, teilt die Stadt in einer Presseerklärung mit. Daher habe so mancher Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug auf dem Gehweg und entgegen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung abgestellt hatte, ein „gelbes Hinweispapier“ an der Windschutzscheibe seines Pkw vorfinden können. Wiederholungstäter erhielten nun eine kostenpflichtige Verwarnung, heißt es.

Gehwegparken wurde bislang geduldet

Seit Jahren werde das allgemeine Gehwegparken, also das Parken an Stellen ohne besondere Kennzeichnung, auch unter bestimmten Voraussetzungen auch in Bruchsal geduldet. Aufgrund einer Bürgerbeschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sei die Stadt Bruchsal nun jedoch angehalten, die Duldung des Parkens auf den Gehwegen restriktiver zu handhaben. „Wir sehen es als entgegenkommende Maßnahme an, die Verkehrsteilnehmer im Vorfeld darauf aufmerksam zu machen, dass sich die diesbezügliche Ahndungspraxis in Bruchsal ändert, bevor wir „rote Zettel verteilen“, also kostenpflichtige Verwarnungen ausstellen“, sagt Ordnungsamtsleiterin Jessica Deutsch. „Im Übrigen ist dies gängige Praxis bei Änderungen an bestehenden Regelungen“.

Gehwegparken unter Voraussetzungen möglich

Da in der Verwaltung bekannt sei, dass durch das reine Parken auf der Straße etliche Parkplätze wegfallen würden, werde das Gehwegparken nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geduldet. Voraussetzung dafür sei eine verbleibende Mindestbreite von 1,5 Metern auf dem Gehweg und 3,05 Metern auf der Fahrbahn. Die Mindestbreiten seien notwendig, um genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern, auch mit Kinderwagen, oder Rollstuhlfahrern im Begegnungsverkehr auf dem Gehweg und die Durchfahrt von Fahrzeugen auf der Straße zu gewährleisten. Bei einer geringeren Breite könnten Einsatz- und Rettungsfahrzeuge das parkende Fahrzeug nicht mehr passieren. Diese Festlegung gründe in der StVO sowie der aktuellen Rechtsprechung, so Pressesprecherin Ina Rau. Würden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, stelle das Gehwegparken eine Ordnungswidrigkeit dar und werde auch als solche geahndet. Seitens des Verkehrsministeriums sowie der Aufsichtsbehörde sei die Stadt Bruchsal angehalten, diese Voraussetzungen eng zu überwachen.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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