3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht
Schunkelkurs zur Fastnacht in Baden-Württemberg

Die Narren im Land dürfen erstmals seit zwei Jahren wieder Fastnacht in den Straßen feiern - allerdings unter sehr eingeschränkten Bedingungen.  | Foto: Drubig-Photo, stock.adobe.com
  • Die Narren im Land dürfen erstmals seit zwei Jahren wieder Fastnacht in den Straßen feiern - allerdings unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
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Stuttgart (Nico Pointner und Tatjana Bojic, dpa) Die Narren im Land dürfen erstmals seit zwei Jahren wieder Fastnacht in den Straßen feiern - allerdings unter sehr eingeschränkten Bedingungen. Veranstaltungen seien unter Beachtung der 3G-Regel möglich, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag, 18. Februar, im Landtag. Veranstaltungen und Umzüge würden in diesem Jahr wieder stattfinden können, sofern sie überschaubar und kontrollierbar sind, berichtete der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN), Roland Wehrle, nach einem Gespräch mit dem Gesundheitsministerium.

3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht

Am kommenden Donnerstag (24.2.) beginnt mit dem "Schmotzigen Dunschtig" die Hochphase der närrischen Saison. Eine Woche lang zelebrieren die Narren oft je nach Region individuelle Brauchtümer. Bei den Narrentreffen soll neben der 3G-Regel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten, berichtete Wehrle. Narren dürften aber auf die Corona-Maske verzichten, wenn sie selbst kunstvoll geschnitzte Masken («Larven») tragen. Ordnungsämter, Polizei und Zunft sollen gemeinsame Kontrollteams bilden.

Nachricht der Landesregierung "zu spät"

Für die meisten Vereine komme die Nachricht der Landesregierung aber zu spät, kritisierte Wehrle - es sei schwierig, so kurzfristig noch etwas auf die Beine zu stellen. "Es werden deshalb wohl nur kleinere Veranstaltungen." Manche Zünfte hätten sich eine frühere Ansage der Landesregierung gewünscht. "Aber ich habe dafür auch Verständnis. Die Dynamik dieses Virus war nicht abzusehen." In der Tat hatte Ministerpräsident Kretschmann zuletzt widersprüchliche Signale an die Fasnetfans gesendet. Noch am Donnerstag hatte er erklärt, dass Fastnachtsumzüge nicht erlaubt sein werden. Am Freitag im Landtag dann erklärte er im Plenum: "Als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich."

Zuschauerzahl auf 6.000 begrenzt

Bedeutet: Solange sichergestellt werden kann, dass Narren und Zuschauer geimpft, genesen oder getestet sind, dürfen sie dieses Jahr durch die Straßen ziehen. Die Narren in Rottweil hatten bereits verkündet, ihren traditionellen Narrensprung unter Beachtung der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht in einem abgesperrten Bereich in der Altstadt veranstalten zu wollen. Das heißt, es dürfen nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen Schnelltest dabei sein. Die Zuschauerzahl wird auf 6.000 begrenzt.

"Kretschmanns Fasnet-Karussell"

Ob man einen solchen Narrensprung in einem beschränkten Bereich als Umzug bezeichnet, bleibt dem Beobachter überlassen. Die Opposition jedenfalls hält Kretschmann - wie so oft zuvor in dieser Pandemie - einen Schlingerkurs und Planlosigkeit vor. Die FDP spricht mit Blick auf die Fastnacht von einem "Eiertanz", die SPD von einem Schunkelkurs und "Kretschmanns Fasnet-Karussell". "Dass der Ministerpräsident nun schon von einem Tag auf den anderen vollkommen widersprüchliche Signale abgibt, ob und wie die Fastnacht erlaubt sei, ist das Gegenteil von Liebe zum Brauchtum", meint der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Florian Wahl. Die Landesregierung schiebe den schwarzen Peter an die Kommunen ab und missachte die vielen Ehrenamtlichen in den Fasnachtsvereinen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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