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Herstellergarantie bleibt auch ohne Herstellerwerkstatt erhalten

Innerhalb der Garantiezeit haftet der Hersteller auch dann, wenn zuvor eine Reparatur oder ein Scheibenneueinbau durch einen spezialisierten Fachbetrieb durchgeführt wurde. Foto: djd/www.carglass.de
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  • Innerhalb der Garantiezeit haftet der Hersteller auch dann, wenn zuvor eine Reparatur oder ein Scheibenneueinbau durch einen spezialisierten Fachbetrieb durchgeführt wurde. Foto: djd/www.carglass.de
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Studie belegt Wissensdefizit bei Autofahrern

(djd). "Wenn ich nicht zur Markenwerkstatt gehe, erlischt die Herstellergarantie für mein Fahrzeug", so oder so ähnlich lautet ein weit verbreiteter Irrglaube unter Autofahrern. Fakt ist: Sowohl die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung als auch die Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller, die dieser dem Autokäufer beim Erwerb seines Neufahrzeugs gibt, bleiben bei fachgerecht ausgeführten Verschleiß- oder Unfallreparaturen durch eine nicht herstellergebundene Werkstatt rechtlich erhalten. Die EU-Kommission hat klargestellt: Der Hersteller bleibt für von ihm verursachte Mängel verantwortlich.

Unzureichende Informationslage beim Verbraucher

Zahlreiche Verbraucher sind über das Thema Herstellergarantie unzureichend informiert. Das zeigt eine 2016 durchgeführte repräsentative Befragung des Marktforschungsinstitut Lightspeed GMI im Auftrag von Fahrzeugglasspezialist Carglass unter rund 1.000 Autofahrern. Danach liegen insgesamt über 64 Prozent aller Befragten falsch oder sind unsicher, was die Garantieansprüche angeht. Immerhin würden sich ein Großteil derjenigen, die verunsichert sind, zunächst über die Garantielage informieren, bevor sie zwingend eine Herstellerwerkstatt aufsuchen. Wären die Autofahrer besser über ihren Garantieanspruch informiert, würden 91 Prozent der Befragten im Schadensfall eine spezialisierte, herstellerunabhängige Werkstatt in Erwägung ziehen - etwa die Hälfte würde sicher zum Spezialisten gehen.

Fachgerechte Reparatur wichtig

Auch für Anschlussgarantien gibt es klare Regelungen, was die Werkstattwahl anbelangt. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs darf eine entgeltliche Anschlussgarantie nicht zwingend an die Wartung oder Reparatur in der Vertragswerkstatt gebunden sein. Sämtliche Garantieansprüche gelten aber nur, wenn entsprechende Reparaturen oder etwa ein Scheibenneueinbau fachgerecht durchgeführt wurden. Damit hat der Schadensfall seine Ursache nicht in der fehlerhaften Durchführung der Reparatur oder Wartung. Wer in Sachen Garantie auf Nummer sicher gehen will, sollte immer auf den Spezialisten vertrauen.

Innerhalb der Garantiezeit haftet der Hersteller auch dann, wenn zuvor eine Reparatur oder ein Scheibenneueinbau durch einen spezialisierten Fachbetrieb durchgeführt wurde. Foto: djd/www.carglass.de
Wer in Sachen Garantie auf Nummer sicher gehen will, sollte immer auf den Spezialisten vertrauen. Foto: djd/www.carglass.de
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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