Räder-Check beim Reifenwechsel lohnt sich
Fachgerechte Alufelgen-Reparatur spart Geld und Ärger
(djd). Theoretisch gilt für Winterreifen die "O-bis-O-Regel": Von Oktober bis Ostern sollten Autos auf Winterpneus unterwegs sein. In der Praxis rüsten viele Autofahrer aber erst dann um, wenn der erste Schnee gefallen oder in Sicht ist. Eine gesetzliche Regelung für den Zeitpunkt des Wechsels gibt es nicht. Doch wer bei winterlichen Verhältnissen auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ärgerlich und teuer kann’s auch für diejenigen werden, die mit beschädigten Alufelgen unterwegs sind. Denn aus Fahrsicherheitsgründen steht die HU-Plakette auf dem Spiel. Bei Leasingrückläufern werden die Leichtmetall-Schmuckstücke gerne durch teure Originalteile ausgetauscht. Daher lohnt beim Winterreifenwechsel in der Werkstatt auf jeden Fall der Räder-Check.
Reparatur glanzgedrehter Alufelgen
Bei der Werkstattwahl im Zusammenhang mit der Felgenreparatur ist genaues Hinsehen gefragt. Denn nicht jeder Betrieb führt diese Reparatur fachgerecht aus. Für eine sichere sowie professionelle Aufbereitung sorgen beispielsweise Fachbetriebe, die mit dem WheelDoctor arbeiten. Dieser ist TÜV-zertifiziert und wurde vom Smart-Repair-Spezialisten Cartec Autotechnik Fuchs GmbH entwickelt. Mit ihm werden Kratzer, Kerben oder Korrosionsschäden bis zu einem Millimeter Tiefe im Rotationsschleifverfahren beseitigt und anschließend entsprechend lackiert. Über 90 Prozent aller Felgenfarben sind so im Originalton wieder herstellbar. Auch die feine Drehriefenstruktur glanzgedrehter Modelle ist mit der speziell entwickelten, nicht spanabhebenden Strukturpadtechnik reproduzierbar. So oder so: Nach der Reparatur, die ab 100 Euro pro Rad kostet, sieht die Alufelge wieder wie neu aus. Und die Fahrsicherheit ist auch wiederhergestellt. Mehr Informationen zum Hersteller und Verfahren gibt es unter www.cartec-systems.de, Adressen der über 600 zertifizierten Partnerwerkstätten unter www.smartrepair-verzeichnis.de.
Felgenaufbereitung unterliegt strengen Vorschriften
Bei der Alufelgenaufbereitung müssen im Übrigen bestimmte Richtlinien eingehalten werden. So ist etwa nur die Entfernung von Beschädigungen bis zu einem Millimeter Tiefe im Grundmetall erlaubt. Geschweißte oder rückverformte Alufelgen dürfen nicht mehr zurück auf die Straße. Auch die sogenannten spanabhebenden Verfahren mittels CNC-Maschinen stehen aus Fahrsicherheitsgründen in der Kritik. Das WheelDoctor-Verfahren beispielsweise stellt kein spanabhebendes Verfahren dar.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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