Wildwechsel
Vorsicht auf Landstraßen

- Im April und Mai ist das Risiko besonders hoch, dass Wildschweine oder anderes Rotwild über die Fahrbahn laufen. Dann sollte man das Steuer fest und gerade halten sowie kontrolliert stark abbremsen. Hupen kann ebenfalls helfen.
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Region (aum). Die Gefahr von Wildunfällen auf den Straßen und das Risiko, dass Rehe oder Wildschweine über die Fahrbahn laufen, ist im April und Mai so hoch wie sonst nie im Jahr. Besonders an Landstraßen entlang von Wäldern, Feldern und Wiesen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, aber auch in der Stadt, mahnt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Nicht unterschätzt werden sollte die Energie, die beim Aufprall auf das Fahrzeug entstehen kann. Bei einem 20 Kilogramm schweren Rehbock entsteht bei Tempo 60 eine Aufprallenergie von rund 800 Kilogramm. Gerät das Tier auf die Motorhaube, kann die Windschutzscheibe durchschlagen und die Masse durch den Innenraum bis auf die Rückbank oder in den Kofferraum eines Kombis fliegen.
Keine hektischen Ausweichmanöver
Verkehrsteilnehmer sollten bei Wildwechsel möglichst ruhig bleiben, das Steuer fest und gerade halten sowie kontrolliert stark abbremsen, wodurch die Wucht beim Aufprall zumindest verringert wird. Hektische Ausweichbewegungen können dazu führen, dass das Auto im Graben landet oder gegen einen Baum fährt. Die Folgen sind meist schlimmer als der Zusammenstoß mit einem Tier.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel ist doppelte Vorsicht geboten. Taucht Wild auf der Straße auf, sollte nicht nur gebremst, sondern auch auf Abblendlicht umgeschaltet werden. Teilweise kann das Tier durch Hupen verscheucht werden. Zudem sollte man damit rechnen, dass Rudel und Rotten die Straße überqueren und es einzelne Nachzügler gibt.
Ist der Zusammenstoß nicht zu vermeiden gewesen, ist unverzüglich mit eingeschaltetem Licht anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern. Dabei ist eine Warnweste zu tragen. Das Warndreieck wird mindestens 100 Meter weiter weg aufgestellt. Wenn Personen verletzt sind, sollte auf jeden Fall ein Notruf an Polizei oder Feuerwehr abgesetzt werden.
Der AvD warnt dringend davor, das angefahrene Wild anzufassen, da Tollwutgefahr besteht. Für den Abtransport des Tieres ist der Förster oder Jagdpächter zuständig, der (sofern möglich) ebenfalls verständigt werden sollte. Laufen verletzte Tiere fort, sollte man sich die Bewegungsrichtung merken. Es empfiehlt sich, mit dem Mobiltelefon Fotos von der Unfallstelle und dem Tier zu machen. Gleiches gilt für Spuren wie Blut oder Haare am Fahrzeug. Ratsam ist es auch, Namen und Adressen von Zeugen oder den Mitfahrern für die Schadensregulierung zu notieren.
Versichert sind Schäden nach Kollision mit Wildtieren über die Teilkaskoversicherung. In den Bedingungen ist häufig von „Haarwild“ die Rede. Nach der Definition fallen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen darunter – nicht aber Vögel. Einzelne Versicherer decken auch Schäden durch den Aufprall mit anderen Wirbeltieren ab. Oft wird eine Wildunfallbescheinigung verlangt, ausgestellt von einem Förster, Jagdpächter oder der Polizei. Schäden können auch ersetzt werden, wenn einem Wildtier ausgewichen wird und der Schaden durch einen Zusammenstoß mit einem Baum oder durch die Fahrt in den Graben entsteht. Dann muss der Versicherung beweisen, dass der Schaden durch das Ausweichen vor dem Wild verursacht wurde. Deshalb sind die erwähnten Augenzeugen und deren Aussagen wichtig.
Wer einem Kleintier wie etwa einem Fuchs ausweicht und deshalb verunfallt, hört vom Versicherer oft den Vorwurf der Überreaktion. Dann wird oft die Leistung verweigert. Gerichte haben in solchen Konstellationen schon zugunsten der Geschädigten geurteilt. Der Versicherer darf in der Situation aber nach der Gesetzeslage die Entschädigung kürzen.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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