Corona in Baden-Württemberg
2G mit Übergangsregeln für Zwölf- bis 17-Jährige
Stuttgart (dpa/lsw) Das Land Baden-Württemberg will die 2G-Regel nun auch für Zwölf- bis 17-Jährige einführen, was auch für Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Mit der neuen Corona-Verordnung, die am kommenden Donnerstag, 25. November, in Kraft treten soll, müssen Schülerinnen und Schüler in dem Alter entweder geimpft oder genesen sein, um etwa Zugang zu Restaurants zu bekommen, sagte ein Sprecher der Landesregierung am Freitag, 19. November, in Stuttgart. Das Land will mit der Maßnahme dafür sorgen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen, um so die stark steigenden Infektionszahlen einzudämmen.
Übergangsregel für den Freizeitbereich
Es soll allerdings eine Übergangsregel für den Freizeitbereich wie Sport- und Bildungsangebote geben, die bis nach den Weihnachtsferien gelten soll. Bisher müssen ungeimpfte Jugendliche nur ihren Schülerausweis vorzeigen und sind von der 2G-Regel und der PCR-Test-Pflicht befreit. Sie werden in der Schule zwei- bis dreimal pro Woche getestet. Für die Altersgruppe zwölf bis 17 Jahre gibt es schon seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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