„Notbremse“ aus Corona-Verordnung greift im Enzkreis
Ab Dienstag nur noch „Click&Collect“

Foto: Axel Bueckert - stock.adobe.com

Enzkreis (kn) Am Karfreitag wurde im Enzkreis am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten. Das teilte das Landratsamt Enzkreis am Freitag mit. Laut Landesgesundheitsamt habe am Karfreitag im Enzkreis bei 109,7 gelegen. Damit greife die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für diesen Fall vorgesehene so genannte Notbremse. Diese trete unmittelbar nach den Osterfeiertagen, also am Dienstag, 6. April, in Kraft. 

Änderungen durch die „Notbremse“ 

Das Stadtgebiet von Pforzheim sei von der Notbremse aktuell nicht betroffen, heißt es in der Mitteilung. Die Inzidenz der Stadt habe am Gründonnerstag bei genau 100 gelegen und am Karfreitag mit 96,1 unter 100. Ab Dienstag, 6. April, dürfe bis auf Weiteres – in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Inzidenz - der Einzelhandel im Enzkreis kein „Click&Meet“ (also Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung), sondern nur noch „Click&Collect“ (das Abholen von vorher online bestellter Ware) anbieten. Museen und Galerien sowie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- oder Sonnenstudios müssten wieder komplett schließen; nur medizinisch notwendige Behandlungen seien weiterhin erlaubt.

Landesweite Strategie benötigt 

Auch Friseure dürften geöffnet bleiben. Ihre Pforten schließen müssten dagegen wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf-, Reit- oder Tennisplätzen bleibe erlaubt, ebenso Individualsport mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person. Musikschulen dürften nur noch Online-Unterricht anbieten. „Wir wissen, dass es bei vielen zwischenzeitlich um die berufliche und finanzielle Existenz geht, und wir haben großes Verständnis für die Sehnsucht und die Forderung vieler Menschen nach Lockerungen und Öffnungen. Wir brauchen hierzu dringend eine landesweite Strategie unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen“, sagt Landrat Bastian Rosenau. „Das Land gibt klar vor, wann und unter welchen Voraussetzungen welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Städte, Gemeinden und der Kreis stehen bereit, das ihrige dazu beizutragen.“

Die Allgemeinverfügung für den Enzkreis sei im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage www.enzkreis.de nachzulesen, die Corona-Verordnung des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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