Ausgangsbeschränkungen sind bis 29. April befristet.
Ab Donnerstag gibt es wieder Ausgangsbeschränkungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe

Ab Donnerstag  gibt es wieder Ausgangsbeschränkungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. | Foto: Alexander Limbach - stock.adobe.com
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Kreis Karlsruhe (kn) Trotz Ziehung der sogenannten „Notbremse“ nach Überschreiten der Inzidenzschwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sind die Infektionszahlen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe weiter gestiegen. Nachdem sie aktuell das Niveau vor dem langen Osterwochenende überschritten haben, werden nun weitergehende Maßnahme ergriffen, wie das Landratsamt Karlsruhe mitteilt. Das Gesundheitsamt Karlsruhe habe deshalb im Einvernehmen mit der Stadt und im Benehmen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen "die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist". Für diesen Fall ordnet das Gesetz für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr an. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Donnerstag, 15. April um 0.00 Uhr in Kraft und sind bis 29. April befristet.

"Diffuses Infektionsgeschehen ohne Hotspots"

Nachdem über die Osterfeiertage weniger getestet wurde, gingen die übermittelten und veröffentlichten Infektionszahlen zurück. Eine Woche nach dem langen Osterwochenende ermöglichten die Zahlen nun wieder einen Aufschluss über das tatsächliche Infektionsgeschehen, erklärt das Landratsamt Karlsruhe. Am heutigen Mittwoch, 14. April, beläuft sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe auf 163,3 und im Stadtkreis Karlsruhe auf 151,6. In beiden Kreisen liegt laut Landratsamt "ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Hotspots oder größere einzelne Ausbrüchen vor".

"Es geht um den Kontaktverzicht"

„Am 27. März wurde im Landkreis und am 6. April im Karlsruher Stadtgebiet die sogenannte „Notbremse“ gezogen, als die Inzidenzwerte von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurden. Die damit verbundenen kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagte Landrat Christoph Schnaudigel. Und weiter: „Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten. Dafür sieht die Corona-Verordnung nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor, wie wir sie bereits zu Jahresanfang hatten." Es gehe um den Kontaktverzicht, stellt der Landrat klar. Ohne dieses Instrument werde es nicht gelingen, die Zahl der Ansteckungen spürbar zu reduzieren. Der Landrat wies in diesem Zusammenhang auch auf das sich derzeit in Beratung befindliche künftige Bundesrecht hin, das bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr vorsieht.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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