Stadtrat Biermann teilweise befangen
Abstimmung zur Sporgasse in Bretten muss wiederholt werden
Bretten (kn) War der Fraktionssprecher der "aktiven" im Brettener Gemeinderat, Jörg Biermann, in der Sitzung des Gremiums am 22. November bei einem Tagesordnungspunkt befangen, oder nicht? Diese Frage lag zur Prüfung beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, das nun seine Entscheidung verkündet hat.
Befangen oder nicht befangen?
Im Verlauf der Sitzung hatte Oberbürgermeister Martin Wolff "aktiven"-Rat Jörg Biermann bei Punkt vier der Tagesordnung für befangen erklärt. Zur Abstimmung stand die Billigung des Bebauungsplans Sporgasse. Wolff hatte sein Vorgehen damit begründet, dass Biermann nicht nur Stadtrat, sondern auch Vorsitzender der Vereinigung Brettener Unternehmer (VBU) sei. Da die VBU eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben habe und damit Beteiligte am Verfahren sei, sei Biermann befangen, auch wenn die Stellungnahme von Vorgängern im VBU-Vorsitz verfasst worden sei. In der Folge hatten beide Parteien, die Brettener Verwaltung als auch Jörg Biermann, den Fall zum RP zur Klärung gegeben.
Biermann bei Punkt eins der Abstimmung befangen
Dieses hat jetzt seine Entscheidung getroffen und differenziert dabei zwischen den drei Unterpunkten des Beschlussantrags zum Bebauungsplan Sporgassenareal, über die in der Sitzung gesammelt abgestimmt worden war. Laut RP war Biermann bei Unterpunkt eins befangen. Dabei handelte es sich um den Punkt "Vorlage und Behandlung der während der öffentlichen Auslegung seitens der Öffentlichkeit sowie der während der Beteiligung seitens der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Interessenverbänden abgegebenen Stellungnahmen / gemachten Äußerungen". Laut RP sei Biermann hier als Vorsitzender der VBU befangen. "Soweit in der Gemeinderatssitzung über die Berücksichtigung der Stellungnahme des Vereins Brettener Unternehmen (VBU) beschlossen wurde, war Stadtrat Biermann als Vorsitzender des Vereins befangen gemäß Paragraph 18 Abs. 1 Nr. 4 Gemeindeordnung. Er durfte somit weder an Beratung noch an Entscheidung teilnehmen", heißt es in der Begründung des RP.
Keine Befangenheit in Punkt zwei und drei
Diese Befangenheit gilt jedoch nur für den Unterpunkt eins. Für die Unterpunkte zwei und drei, bei denen es um die Billigung des überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes sowie um die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden geht, war "aktiven"-Rat Biermann laut RP nicht befangen. Daher ist der Beschluss nach Auffassung des Regierungspräsidiums aufgrund des teilweise unzulässigen Ausschlusses rechtswidrig, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Brettener Verwaltung. Und weiter: "Dies wäre aber auch im umgekehrten Fall das Ergebnis, das heißt, wenn Stadtrat Biermann nicht für befangen erklärt worden wäre. Auch dann wäre der Beschluss rechtswidrig, da er dann über den Unterpunkt eins mit abgestimmt hätte."
Konsequenzen für künftige Abstimmungen
Für zukünftige Abstimmungen will die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben aus dieser Einordnung die Konsequenz ziehen, "dass über alle Unterpunkte eines Beschlussantrages gesondert vom Gemeinderat abgestimmt werden muss". Der "Bebauungsplan Sporgassenareal" werde nun in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut zu beraten und beschließen sein.
Biermann sieht weiter Probleme mit Teil-Befangenheit
Biermann zeigt sich in einer ersten Stellungnahme teilweise zufrieden mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums. "Das Ziel war es, eine Wiederholung der Abstimmung unter rechtlich einwandfreien Bedingungen zu erreichen." Das sei gelungen. Dennoch sieht Biermann weiterhin ein Problem in seiner Teil-Befangenheit als VBU-Vorsitzender. "Diesen Umstand will ich nun landesweit klären lassen, weil das ja auch Leute treffen könnte, die sich zum Beispiel im NABU oder im BUND im Vorstand engagieren. Im Grunde steht dann jeder, der sich öffentlich engagiert, in der Gefahr, befangen zu sein", so der VBU-Vorsitzende und "aktiven"-Stadtrat.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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