Aktuelle Corona-Regelung in Ba-Wü
Baden-Württemberg verbietet Großveranstaltungen und führt 2G plus in Gastronomie ein

Foto: Markus Mainka - stock.adobe.com

Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württemberg will mit besonders scharfen Einschränkungen und Verboten die vierte Corona-Welle brechen und die Pandemie eindämmen. Die neuen Corona-Regeln sollen schon an diesem Samstag, 4. Dezember, in Kraft treten und schränken auch den Alltag von Geimpften und Genesenen im Südwesten so stark ein wie bislang kaum sonst in der Republik. Unter anderem muss künftig für den Restaurantbesuch ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, auch wenn die Gäste geimpft oder genesen sind. Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, Weihnachtsmärkte verboten und Diskotheken geschlossen.

Obergrenze von 750 Personen für Veranstaltungen

Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Nach den neuen Planungen der Landesregierung wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine "harte Obergrenze" von 750 Personen gelten. Für die Gastronomie gilt die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr.

Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Die Beschlüsse reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden. Für überregionale Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen kommen bundesweit Zuschauer-Begrenzungen. Genutzt werden dürfen nur bis 50 Prozent der Kapazität - innen sind maximal 5.000 Zuschauer erlaubt, im Freien 15.000. Zugang haben nur Geimpfte und Genesene (2G) mit medizinischer Maske, vorgeschrieben werden können auch extra Tests (2G plus). Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten, außerdem gibt es am Silvester- und am Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.

Baden-Württemberg geht deutlich über Bund-Länder-Beschlüsse hinaus

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 750 Besuchern geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus. Regierungschef Kretschmann verteidigte das strenge neue Regelwerk mit dem Verweis auf die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante. "Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen."

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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