Betreute im Südwesten dürfen bereits bei Europawahl wählen

Im Südwesten können rund 5900 Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, schon bei der Europawahl am 26. Mai wählen.

Karlsruhe (dpa/lsw) Im Südwesten können rund 5900 Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, schon bei der Europawahl am 26. Mai wählen. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Montag. Betroffene, die zuvor von der Wahl ausgeschlossen waren, gelangen allerdings nicht automatisch in das Wählerverzeichnis. Zumindest für die Europawahl müssen sie eine Eintragung noch bei der Meldebehörde beantragen.

Eilantrag von Bundestagsabgeordneten der FDP, Linken und Grünen

Das Gericht entschied über einen entsprechenden Eilantrag von Bundestagsabgeordneten der FDP, Linken und Grünen. Der Bundestag hatte bereits im März beschlossen, auch Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen, die zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung betreut werden. Er war damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar gefolgt. Die Gesetzesänderung sollte allerdings erst nach der Europawahl in Kraft treten. Ebenfalls von der Entscheidung betroffen sind in Baden-Württemberg rund 250 Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Auch sie können bei der Europawahl ihre Stimmen abgeben.

Dankbar für die Initiative der Parteien

Die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung. Sie sei dankbar für die Initiative der Parteien und habe das Verhalten der Bundesregierung im Vorfeld nicht verstanden. Es sei traurig, dass das Bundesverfassungsgericht der Regierung zweimal innerhalb kürzester Zeit eine Diskriminierung von Behinderten habe attestieren müssen. Auch die Grünen im Landtag reagierten positiv auf das Urteil. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit für die anstehende Europawahl", sagt Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer. Er kritisierte ebenfalls, dass sich der Bund erst dazu habe zwingen lassen müssen. In Baden-Württemberg habe man gleich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang des Jahres eine pragmatische und gerechte Lösung gefunden und verwies auf die Änderung des Kommunalwahlrechts.

Kommunalwahlen am gleichen Tag, wie die Europawahl

Anfang April hatte der Landtag einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen beschlossen und es damit auch Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung ermöglicht, bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben. Die Kommunalwahlen finden am gleichen Tag, wie die Europawahl statt. Im Gegensatz zur Europawahl müssen Betreute den Eintrag in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl nicht extra beantragen, sondern werden automatisch mitaufgenommen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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