Diskotheken und Clubs müssen wieder schließen / Für viele Bereiche gelten Beschränkungen
Im Landkreis Karlsruhe gilt Inzidenzstufe II

Im Landkreis Karlsruhe gilt ab dem heutigen Donnerstag, 22. Juli, die Inzidenzstufe II. | Foto: wladimir1804 - stock.adobe.com
  • Im Landkreis Karlsruhe gilt ab dem heutigen Donnerstag, 22. Juli, die Inzidenzstufe II.
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Landkreis Karlsruhe (kn) Im Landkreis Karlsruhe gilt ab dem heutigen Donnerstag, 22. Juli, die Inzidenzstufe II. Das hat das Gesundheitsamt Karlsruhe mitgeteilt. Der Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis lag fünf Tage in Folge über dem Wert von zehn. Die Hochstufung auf die Inzidenzstufe II hat nun zur Folge, dass sich  nur noch 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen dürfen, wobei Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht mitzählen.

Keine neuen Regeln für Gastronomie

Ebenfalls dürfen private und öffentliche Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie sportliche Wettkampfveranstaltungen nur mit verminderter Personenzahl stattfinden. Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Schwimmbäder sowie Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen, Gastronomie und Vergnügungsstätten dürfen weiterhin ohne besondere Regelungen und Beschränkung der Personenzahl geöffnet bleiben. In geschlossenen Räumen gilt aber ein Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Um wieder in die Inzidenzstufe I zu gelangen muss die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter zehn liegen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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