Juristischer Hick-Hack um Badisch Brauhaus

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe muss der Betreiber des Hotels Allvitalis und des Badisch Brauhaus in Karlsruhe seine Lokalitäten vorläufig schließen. Grund sind Brandschutzmängel. Das Stammhaus an der Bismarckstraße ist nicht betroffen. Der Betreiber hat nun Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt und verweigert die Schließung.

Karlsruhe (cris) Das juristische Tauziehen um die Schließung des Hotels Allvitalis und der Gaststätte Badisch Brauhaus in Karlsruhe geht weiter. Die Stadt verlangt von dem Hotelier und Gaststättenbetreiber Siegfried Weber, die Schließung der beiden Lokalitäten, weil laut der Stadt erhebliche Brandschutzmängel bestünden. Das Stammhaus an der Bismarckstraße ist nicht betroffen. Gegen diese Nutzungsuntersagung hatte Weber nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt und einen vorläufigen Rechtsschutz beantragt, der die vorläufige Schließung gestoppt hätte. Diesen Antrag hat das Gericht nun abgelehnt.

„Alle Aspekte sorgfältig geprüft.“

Es liege nun am Hotelier und Gaststättenbetreiber, der Nutzungsuntersagung Folge zu leisten und die Lokalitäten vorläufig zu schließen, betonte Bürgermeister Michael Obert. Wie auch das Verwaltungsgericht, habe sich die Stadt Karlsruhe die Aufgabe nicht leicht gemacht und alle Aspekte, die letztlich zur Nutzungsuntersagung führten, sorgfältig geprüft. „Dazu benötigt man Zeit. In diesem Fall eine Bearbeitungsdauer von elfeinhalb Monaten, allerdings nicht eineinhalb Jahre, wie in der Öffentlichkeit behauptet wird“, stellt Bürgermeister Obert klar.

„Gefahr für Leib und Leben ist nicht auszuschließen.“

Das Gericht hatte seine Entscheidung mit den weiterhin bestehenden Mängeln beim Brandschutz begründet. „Nach derzeitigem Sachstand kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Mängel weitestgehend behoben sind. Der Antragsteller hat zwar weitreichende Anstrengungen zur Mängelbeseitigung unternommen. Es kann aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob den brandschutzrechtlichen Anforderungen damit in einem Umfang Genüge getan ist, der jedenfalls eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Nutzer ausschließt. Nach wie vor fehlt eine belastbare, als Brandschutznachweis für den gesamten Gebäudekomplex geeignete Dokumentation darüber, dass die brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind“, so das Gericht.

Betreiber verweigert Schließung

Der Betreiber hat die Anordnung der vorläufigen Schließung des Allvitalis und des Badisch Brauhaus scharf kritisiert und betont, der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei nicht rechtskräftig. Daher bestehe auch keine Notwendigkeit einer Schließung. Man habe zudem bereits Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. „Der Beschluss ist nicht nachvollziehbar, da Gutachteraussagen sowie das Brandschutzkonzept, welche allesamt auch schriftlich vorliegen und am gemeinsamen Erörterungstermin vorgetragen wurden, übergangen und deren Aussagen im Urteil nicht berücksichtigt wurden.“ Sämtliche brandschutzsachverständige Gutachter bestätigten zudem, dass es in den betroffenen Objekten keine Gefahr für Leben und Gesundheit gebe, so der Betreiber.

Stadt sieht Betreiber in der Verantwortung

Die Stadt stellt dennoch unmissverständlich klar, dass sie auch weiterhin den Betreiber in der Verantwortung sieht. „Bei ihm liegt die Nachweispflicht, das hat auch das Gericht in seinem Beschluss klargestellt. Wir erwarten insbesondere, dass uns aussagekräftige Bestandspläne mit einem Brandschutzkonzept einschließlich belastbarer Nachweise vorgelegt werden “, so Obert. „Auf dieser Grundlage wird dann das Bauordnungsamt die Genehmigungsfähigkeit prüfen und gegebenenfalls die Genehmigung erteilen.“ Sollte der vorläufigen Schließung nicht Folge geleistet werden, würden im Übrigen die in der Nutzungsuntersagung bereits angedrohten Zwangsmaßnahmen erfolgen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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