Quote von fünf Prozent ist vorgeschrieben
Land Baden-Württemberg beschäftigt zu wenig Schwerbehinderte

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Stuttgart (dpa/lsw) Das Land Baden-Württemberg hat nach einem Medienbericht zu wenig Schwerbehinderte beschäftigt und muss jetzt als Folge eine Strafe in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro bezahlen. Das berichteten «Heilbronner Stimme» und des «Mannheimer Morgen» (Samstag) unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Ein Sprecher des Sozialministerium wollte sich am Freitag dazu nicht äußern.

Noch keine Zahlen für 2020

In dem Papier legt Sozialminister Manne Lucha (Grüne) dar, wie viele schwerbehinderte Menschen in der Landesverwaltung - also in den Ministerien und den nachgeordneten Dienststellen - beschäftigt sind. Im Jahr 2019 lag die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung bei 4,46 Prozent im Jahresdurchschnitt. Die Zahlen werden immer mit Zeitverzug erfasst, so dass es für 2020 noch keine Angaben gibt.

Quote von fünf Prozent ist vorgeschrieben

Insgesamt nimmt die Quote laut Bericht weiter ab. 2018 lag sie bei 4,54 Prozent, 2017 waren es 4,60 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch eine Quote von exakt fünf Prozent. Weil das Land die rechtliche Vorgabe nicht erfüllen kann, muss es eine sogenannte Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales entrichten. Diese liegt in diesem Jahr bei fast 1,7 Millionen Euro. «Das Land hat damit bereits seit dem Jahr 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht», schreibt Lucha in der Kabinettsvorlage weiter.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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