Ärger um Parkverbot
Neue Busroute führt zu ungewollten Einschränkungen

Seit kurzem herrscht in der Albert-Einstein-Straße Parkverbot, sehr zur Unzufriedenheit der Anwohner.  | Foto: ger
  • Seit kurzem herrscht in der Albert-Einstein-Straße Parkverbot, sehr zur Unzufriedenheit der Anwohner.
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Bretten (ger) Die Albert-Einstein-Straße liegt idyllisch und ruhig in Höhenlage am Rande des Wohngebiets Wanne. Sie geht ringförmig mit einigen Zusatzschleifen von der Otto-Hahn-Straße ab. Es dominieren Ein- und Zweifamilienhäuser, dazwischen gibt es auch Reihenhäuser und einige noch freie Bauplätze.

Seit 12. Juni eingeschränktes Halteverbot

Sein Auto dort an der Straße abzustellen, war bisher nie ein Problem. Doch seit dem 12. Juni herrscht Parkverbot, genauer gesagt eingeschränktes Halteverbot auf einer Seite des Hauptrings. Die Halteverbotsschilder sind an den Laternenmasten angebracht worden, daher betrifft das Halteverbot auf der einen Hälfte der Straße die rechte, auf der anderen Hälfte die linke Straßenseite.

Rund 60 Fahrzeuge betroffen

René Vinçon wohnt in der Albert-Einstein-Straße und wandte sich verärgert über die neue Regelung an diese Redaktion. Er hat in den ersten Tagen des Verbots an Abenden rund 60 Autos gezählt, die das Verbot betreffen würde. Auch auf Social Media brachten Anwohner ihren Frust zum Ausdruck.

"Kein Durchkommen für den Bus"

Der Grund für das Halteverbot ist der Bus, der seit bald zwei Jahren durch die Straße fährt. Im Zuge der Verbesserung des Nahverkehrs wurden die Routen der drei in Bretten verkehrenden Buslinien sowie ihre Taktung verändert. Erst seither fährt die Linie 146, Diedelsheim – Rinklingen – Bretten/Wanne durch die Albert-Einstein-Straße, zuvor gab es nur eine Haltestelle an der Otto-Hahn-Straße. Auf Nachfrage erläutert die Stadtverwaltung, ihr würden entsprechende Mitteilungen des Busunternehmers vorliegen, wonach kein Durchkommen für den Bus möglich war und er deshalb teilweise rückwärtsfahren musste.

Gehwegparken nicht mehr toleriert

Laut Vinçon haben die Anwohner früher halb auf dem Gehweg geparkt, der recht breit sei. Damit habe der Bus problemlos freie Durchfahrt gehabt. Ab Februar dieses Jahres sei diese Ordnungswidrigkeit, die ihm durchaus bewusst sei und die er auch nicht grundsätzlich in Frage stellen möchte, die aber jahrelang toleriert wurde, geahndet worden. Allerdings seien dabei nicht jedem Strafzettel am Auto ein Gebührenbescheid gefolgt. Die Stadt teilt dazu mit, dass, um die Bürger zu informieren, Hinweiszettel zum Gehwegparken an den parkenden Fahrzeugen angebracht wurden, bevor nach einer Übergangszeit gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt wurden.

"Verwaltung ist verpflichtet, dem nachzugehen"

Gehwegparken sei, erläutert die Stadtverwaltung, nur dort zulässig sei, wo es ausdrücklich erlaubt wird. Außerdem gebe es die entsprechende Rechtsprechung, dass Gehwegparken geahndet werden müsse. Und weiter: „Zudem erhalten wir regelmäßig Privatanzeigen zu Gehwegparkverstößen. Die Verwaltung ist verpflichtet, diesen nachzugehen und hat dies auch gemacht.“

"Vermutlich hat sich Zahl der Pkw erhöht"

Darauf angesprochen, dass zu bestimmten Zeiten Dutzende Fahrzeuge vom Halteverbot betroffen seien, argumentiert die Verwaltung folgendermaßen: Grundsätzlich handele es sich um ein Wohngebiet, in dem an zahlreichen Häusern Doppelgaragen oder Stellplätze zur Verfügung stünden. „Vermutlich hat sich die Zahl der Pkw in dem Wohngebiet in den letzten Jahren erhöht, wenn zum Beispiel Kinder ein eigenes Fahrzeug haben oder Wohnwagen oder Wohnmobile angeschafft wurden oder ein Zweit-Pkw.“ Zudem würden auch öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Es könne auch sein, dass die ein oder andere Garage aktuell nicht zum Abstellen von Pkw genutzt würde. Dies könne aber zur Entspannung der Parksituation beitragen, wie auch die Anlegung privater Stellplätze auf dem eigenen Grundstück, schlägt die Verwaltung vor.

Gehweg zu schmal zum Parken

Das Halteverbot sei bereits im März angeordnet und jetzt umgesetzt worden. Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreite könne kein Parken auf dem Bürgersteig zugelassen werden. Durch versetzte Parkplätze auf wechselnden Straßenseiten wären tendenziell noch mehr Parkplätze weggefallen.

Bus mit höchstens ein oder zwei Personen besetzt

Vinçon merkt an, dass der Bus auf der Strecke durch die Albert-Einstein-Straße selbst zu Stoßzeiten mit höchstens ein oder zwei Personen besetzt sei, und stellt daher in Frage, ob die Routenführung überhaupt sinnvoll sei. Dazu erwidert die Stadt, dass die Route der Buslinien von den Verkehrsbetrieben festgelegt werde. Das Baurechtsamt stimme sich in diesen Fragen derzeit mit dem KVV ab und die Strecke werde entsprechend evaluiert.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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