Viele Nachfragen bei Gesundheitsamt Karlsruhe
Neue Landes-Vorgaben verkürzen Quarantäne-Zeit und machen Freitesten möglich

Landkreis Karlsruhe (kn) Das Land Baden-Württemberg hat die Vorgaben für die Quarantäne-Zeiten angepasst und diese in der neuen Corona-Verordnung "Absonderung" veröffentlicht. Daran richtet sich auch das Handeln des Gesundheitsamtes Karlsruhe in Bezug auf positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen aus. Auswirkungen haben die neuen Regeln auch auf den Umgang mit Infektionsgeschehen in Kindertagesstätten und Schulen. Die neuen Regeln gelten seit dem 12. Januar, gleichzeitig enden die alten Regeln. Die Quarantäne-Zeit ist nun sowohl für positiv getestete Personen wie auch Kontaktpersonen einheitlich auf zehn Tage festgelegt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamt Karlsruhe.

Alles neu macht die Corona-Verordnung

Diese veränderten Vorgaben gelten auch für Personen, die sich bereits zuvor in Absonderung befunden haben, stellt das Gesundheitsamt Karlsruhe klar. Ihre Quarantäne-Zeit richte sich nun nach der jeweiligen Vorschrift der inzwischen gültigen Verordnung. Konkret heißt das etwa für Personen, die nach der aktuellen Verordnung keiner Absonderungspflicht mehr unterliegen würden, auch wenn dies vor dem Stichtag 12. Januar noch der Fall war, dass diese Pflicht automatisch wegfällt. Bei Personen, die sich noch in Absonderung befinden, verkürzt sich die Absonderungszeit automatisch auf die nunmehr vorgeschriebenen Zeiträume. Wer sich nach der aktuellen Verordnung freitesten darf, kann dies wahrnehmen – auch wenn es dafür nach der früheren Verordnung keine Möglichkeit gab.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

20 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.