Viele Nachfragen bei Gesundheitsamt Karlsruhe
Neue Landes-Vorgaben verkürzen Quarantäne-Zeit und machen Freitesten möglich
Landkreis Karlsruhe (kn) Das Land Baden-Württemberg hat die Vorgaben für die Quarantäne-Zeiten angepasst und diese in der neuen Corona-Verordnung "Absonderung" veröffentlicht. Daran richtet sich auch das Handeln des Gesundheitsamtes Karlsruhe in Bezug auf positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen aus. Auswirkungen haben die neuen Regeln auch auf den Umgang mit Infektionsgeschehen in Kindertagesstätten und Schulen. Die neuen Regeln gelten seit dem 12. Januar, gleichzeitig enden die alten Regeln. Die Quarantäne-Zeit ist nun sowohl für positiv getestete Personen wie auch Kontaktpersonen einheitlich auf zehn Tage festgelegt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamt Karlsruhe.
Alles neu macht die Corona-Verordnung
Diese veränderten Vorgaben gelten auch für Personen, die sich bereits zuvor in Absonderung befunden haben, stellt das Gesundheitsamt Karlsruhe klar. Ihre Quarantäne-Zeit richte sich nun nach der jeweiligen Vorschrift der inzwischen gültigen Verordnung. Konkret heißt das etwa für Personen, die nach der aktuellen Verordnung keiner Absonderungspflicht mehr unterliegen würden, auch wenn dies vor dem Stichtag 12. Januar noch der Fall war, dass diese Pflicht automatisch wegfällt. Bei Personen, die sich noch in Absonderung befinden, verkürzt sich die Absonderungszeit automatisch auf die nunmehr vorgeschriebenen Zeiträume. Wer sich nach der aktuellen Verordnung freitesten darf, kann dies wahrnehmen – auch wenn es dafür nach der früheren Verordnung keine Möglichkeit gab.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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