2020 treten viele Änderungen in Kraft
Neues Jahr, neue Regeln

REGION (ch/ger/hk) Im neuen Jahr stehen wieder einige Änderungen an, die teilweise alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, teilweise aber auch nur bestimmte Gruppen. Was alle Haushalte – sowohl im Landkreis Karlsruhe als auch im Enzkreis – 2020 zu spüren bekommen, sind gestiegene Abfallgebühren, nachdem sie über Jahre stabil blieben oder sogar gesenkt wurden. Im Landkreis Karlsruhe schlägt die Erhöhung der Jahres- und Leerungsgebühren für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem 80-Liter-Hausmüllbehälter mit etwa 30 Euro pro Jahr zu Buche. Auch im Enzkreis wurden die Jahresbeträge für Privathaushalte und die Leerungsgebühren der Restmülltonnen angehoben: Für einen Vierpersonenhaushalt mit 120-Liter-Tonne um rund 34 Euro jährlich. Ausgenommen sind 240-Liter-Restmülltonnen. Ab 2021 soll dann im Landkreis Karlsruhe erstmals eine Biotonne eingeführt werden. Wer Abfälle vermeide, Wertstoffe konsequent getrennt sammele und ab 2021 die zusätzlichen Angebote zur Sammlung von Bioabfällen nutze, könne den Anstieg der Abfallgebühren geringhalten, heißt es aus dem Landratsamt Karlsruhe.

Günstigere Bahntickets durch niedrigeren Mehrwertsteuer-Satz

Tiefer in die Tasche greifen müssen in diesem Jahr auch Autofahrer. Statt wie bisher 20 Euro zahlen sie künftig 55 Euro, wenn auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt wird. Steht der Autofahrer auf dem Radweg und behindert Fahrradfahrer, muss man mit einer Verwarnung von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Führt das Parken zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden 80 bis 100 abkassiert und man erhält einen Punkt. Und wer keine Rettungsgasse bildet oder eine Rettungsgasse unerlaubt nutzt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro, bis zu zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer vom Auto auf den Schienenverkehr umsteigt, der profitiert ab diesem Jahr von günstigeren Bahntickets: Denn für die gilt nun der niedrigere Mehrwertsteuer-Satz von sieben statt 19 Prozent. Reisende, die ab Frühling einen Urlaub buchen, müssen sich dagegen auf teurere Tickets einstellen, weil die Steuer auf Flugtickets zum 1. April 2020 steigt – je nach Strecke um rund sechs bis 17 Euro pro Ticket. Die Steuer-Anhebung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.

Gas- und Wasserkosten bleiben gleich

Moderat angepasst haben die Stadtwerke Bretten die Strompreise für das Jahr 2020, analog zu den Erhöhungen, die im Energiesektor bei Beschaffung, Umlagen und Netzentgelten anfallen. Laut dem Energieversorger wurde jeder Haushalt bereits informiert. Gas- und Wasserkosten bleiben gleich, nur die Abwasserkosten in Gondelsheim seien leicht angestiegen. Dass die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer unverändert bestehen bleiben, hatte der Brettener Gemeinderat bereits im September 2019 im Eckwertebeschluss für das Haushaltsjahr 2020 mehrheitlich beschlossen. Kämmerer Wolfgang Pux bestätigte auf Nachfrage der Brettener Woche, dass die Hebesätze tatsächlich unangetastet für die Grundsteuer A bei 300 von Hundert, für die Grundsteuer B bei 370 von Hundert und bei der Gewerbesteuer bei 380 von Hundert bleiben werden.

Wohngeld ist gestiegen

Das neue Jahr bringt auch einige finanzielle Entlastungen für bestimmte Gruppen mit sich. Zum Beispiel profitieren mehr Geringverdiener davon, dass ab diesem Monat (Januar 2020) die oberen Einkommensgrenzen für den zum 1. Juli 2019 auf 185 Euro erhöhten Kinderzuschlag pro Kind und Monat entfallen. Das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, wird dann nur noch zu 45 Prozent statt bisher 50 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Der Kinderfreibetrag erhöht sich ab 1. Januar 2020 um 192 Euro pro Kind auf 5.172 Euro. Außerdem ist ab 1. Januar 2020 das Wohngeld gestiegen, dessen Höhe sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete richtet. Ein Zweipersonenhaushalt etwa soll durchschnittlich statt 145 nun 190 Euro Wohngeld bekommen. Infolge der Wohngeldreform haben nun schätzungsweise 180.000 zusätzliche Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Eine deutliche Erleichterung gibt es auch für erwachsene Kinder, die bisher oft zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern verpflichtet werden, wenn diese die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht nun vor, Angehörige erst dann heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Dies gilt umgekehrt auch für Eltern mit volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Eine Offenlegungspflicht hinsichtlich des Einkommens besteht nur, wenn die Behörden ein höheres Einkommen konkret vermuten.

Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Arbeitsstunde erhöht

Schließlich wurde zum 1. Januar auch das Existenzminimum erhöht. Dies führt zu einer Erhöhung der Zahlungsbeträge beim Unterhaltsvorschuss abhängig vom Alter des Kindes. Auch die Sätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II steigen, ebenso die Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Alleinstehende Erwachsene erhalten künftig 432 Euro im Monat, Paare jeder 389 Euro, Volljährige, die in Einrichtungen leben 345 Euro, Jugendliche 328 Euro, Kinder von null bis fünf Jahren 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren 308 Euro. Zusätzlich ist im neuen Jahr der Mindestlohn gestiegen: Im neuen Jahr sind 9,35 Euro pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,19 Euro.

Impfpflicht gegen Masern

Ab 1. März gilt dann für alle Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen eine Impfpflicht gegen Masern. Das heißt, dass beispielsweise Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, Tagesmütter sowie Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen dann gegen Masern geimpft sein oder ihre Immunität nachgewiesen haben. Patienten, die außerhalb der regulären Sprechzeiten ein medizinisches Problem hatten, konnten bislang unter der Nummer 116 117 Hilfe suchen. Ab diesem Monat ist die Nummer rund um die Uhr besetzt und Anrufer erreichen Fachpersonal, das direkt die Dringlichkeit des Problems einschätzt und einen ins Krankenhaus oder eine Arztpraxis weiterlotst.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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