Anzeige

Nach der Trennung vor dem Nichts stehen?

Nach der Scheidung gut versorgt? Wer kommt für mein Kind oder meine Eltern auf?

Oftmals führt eine Trennung oder eine Ehescheidung dazu, dass die Frage der Unterhaltsansprüche der Ehegatten untereinander sowie der Ansprüche auf Kindesunterhalt geklärt werden müssen. Bis zur rechtskräftigen Scheidung können Ehegatten von ihrem Ehepartner Trennungsunterhalt beanspruchen. Auch für die Kinder ist regelmäßig Kindesunterhalt zu leisten.
Zur Klärung dieser Unterhaltsansprüche muss zunächst der Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten, durch Einholung von Auskünften über die Einkommensverhältnisse ermittelt werden.
Auch nach der rechtskräftigen Ehescheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Er besteht in der Regel nur, wenn der bedürftige Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.
Daneben gibt es auch noch Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes gegen den Kindesvater. Selbstverständlich besteht auch ein Kindesunterhaltsanspruch des nichtehelich geborenen Kindes gegen seinen Vater.
Außerdem gibt es auch eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den eigenen Eltern. Dies ist der Fall, wenn für einen pflegebedürftigen Elternteil hohe Heimkosten anfallen und diese weder aus der Pflegeversicherung noch aus den eigenen Renteneinkünften bzw. aus dem eigenen Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils gezahlt werden können.
Ganz gleich, ob in der Trennungsphase von Eheleuten, nach der rechtskräftigen Scheidung oder zur Versorgung von ehelichen bzw. nichtehelichen Kindern oder den eignen Eltern: In all diesen Fällen geht es um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Und diese sind ebenso vielfältig wie die möglichen Anspruchsberechtigten oder die Bedingungen, unter denen ein Unterhaltsanspruch zeitlich begrenzt, gekürzt oder ganz hinfällig werden kann. Quelle: Rechtsanwälte Angelo Li Puma und Anja Riedle

Autor:

Matthias Schubinski aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.