Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018
Zum Jahreswechsel 2017 / 2018 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle und zum 01.01.2018 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie regelt, wie viel Unterhalt Trennungskindern zusteht, abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Bei der neuen Düsseldorfer Tabelle sind die Bedarfssätze für alle Einkommensgruppen gestiegen. Gleichzeitig wurden allerdings erstmals seit 2008 auch die Einkommensgruppen angehoben.
Auch wenn die Unterhaltssätze eigentlich ansteigen, kann bei manchen Kindern der Anspruch sinken. So bekommen ab 2018 Kinder von Unterhaltszahlern mit einem Nettoeinkommen bis 1.900,00 € (statt wie bislang 1.500,00 €) nur den Mindestunterhalt. Es werden daher also mehr Kinder nur den niedrigsten Unterhaltsbetrag erhalten.
Unter dem Strich führt die Anhebung der Einkommensgruppen aber dazu, dass vielen Kindern künftig weniger Geld zustehen wird und der eine oder andere Unterhaltszahler entlastet wird.
Einen Anspruch auf mehr Geld haben tatsächlich nur Kinder, die nach der alten Tabelle von 2017 den Mindestunterhalt bezogen haben, also Kinder von Unterhaltszahlern mit einem Nettoeinkommen bis 1.500,00 €. Daher sollte jeder, der Kindesunterhalt erhält oder zahlt, schauen, ob sich bei ihm Veränderungen ergeben werden.
Quelle: Rechtsanwalt Angelo Li Puma (Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht)
und Rechtsanwältin Anja Riedle
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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