Auf Inkasso-Forderungen richtig reagieren
Verbrauchertipp

txn. Eine Inkassoforderung sollte nur beglichen werden, wenn sie berechtigt ist. Unterstützung bieten Verbraucherzentralen und LandFrauenGuides vor Ort. Foto: ginasanders/123rf/DLV
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txn. Im Alltagsstress vergessen, eine Rechnung zu begleichen, ist wohl jedem schon einmal passiert. Doch nicht alle Zahlungserinnerungen und -anweisungen sind seriös. Hier die wichtigsten Tipps zum Umgang mit Inkasso-Schreiben: Überprüfen, ob die Forderungen zu Recht bestehen. Hierbei hilft z. B. der Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentralen. Nur dann bezahlen, wenn alles rechtens ist. Andernfalls sollte man unbedingt sofort widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Im Brief ausführlich begründen, welche Einwände vorliegen – ein Musterbrief hierzu findet sich ebenfalls auf der Internetseite der Verbraucherzentralen. „Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, sollten Betroffene keineswegs zahlen, auch keinen anteiligen Betrag“, weiß Astrid Gerdes, LandFrauenGuide des Deutschen LandFrauenverbands. „Denn das könnte als Anerkenntnis gewertet werden, wodurch Betroffene die Möglichkeit verlieren, die Forderung zu bestreiten.“ Nicht nur das Inkassounternehmen anschreiben, sondern auch die Firma, die ihre vermeintlichen Ansprüche geltend mache möchte, mit einer Kopie über den Widerspruch in Kenntnis setzen. Wenn dennoch weiterhin unberechtigte Zahlungsaufforderungen erfolgen, erneut auf den Widerspruch verweisen und eine weitere Geltendmachung als zwecklos ablehnen. Selbst wenn die Forderung berichtigt ist, heißt das nicht, dass sämtliche Inkassokosten gezahlt werden müssen. Es lohnt sich, die einzelnen Positionen vor einer Zahlung genau zu prüfen. Wer unsicher ist, kann sich einer Verbraucherzentrale beraten lassen oder findet unter www.landfrauenguides.de die passenden Ansprechpartner. Nicht einschüchtern lassen, wenn Inkassounternehmen mit Drohgebärden versuchen, eine Zahlung zu erzwingen. Im Zweifel gilt auch hier, sich Hilfe und Beratung bei der Verbraucherzentrale zu suchen. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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