Ratgeber Zukunft gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten von Auszubildenden

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Zum Erwachsenwerden gehört es auch, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Hier informieren wir dich darüber, was du wissen musst, bevor du deinen Ausbildungsvertrag unterschreibst.

_Recht auf schriftlichen Vertrag

Bei Fragen zu Rechten und Pflichten gibt natürlich der Ausbildungsvertrag Auskunft. Hier müssen alle wichtigen Dinge rund um tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Angaben zu Probezeit und Urlaub sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung festgehalten werden.

Ein Vertrag zwischen Ausbilder und Auszubildenden ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwingend. Bei Minderjährigen muss zudem der gesetzliche Vertreter, also meist die Eltern, unterschreiben. Es sollte immer möglich sein, den Vertrag Zuhause in Ruhe zu lesen. Wer unsicher ist, kann den Vertrag unter Umständen auch bei der zuständigen Gewerkschaft prüfen lassen.

_Rechte und Pflichte während der Ausbildung

Ist die Tinte unter dem Vertrag trocken, hat der Azubi laut BBiG das Recht darauf, das nötige Handwerkszeug zweckdienlich vermittelt zu bekommen, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Wer immer nur zum Kaffeekochen, Kopieren oder Putzen gebraucht wird, kann sich beschweren. Zudem müssen dem Azubi die nötigen Ausbildungsmittel, zum Beispiel Werkzeuge oder Schutzkleidung, kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Doch der Azubi hat auch eine Lernpflicht.Er muss ebenfalls sicherstellen, dass die Ausbildung in der vorgesehenen Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zudem besteht die Sorgfaltspflicht, die auch das ordnungsmäßige Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise einschließt.

Selbstverständlich muss der Arbeitgeber den Azubi zum Besuch der Berufsschule freistellen. Der Azubi ist wiederum verpflichtet, den Unterricht zu besuchen. Das Berufsschulzeugnis muss auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Auszubildende haben zudem ein Recht auf ein schriftliches Zeugnis des Ausbildenden, das Angaben über Verhalten und Leistungen enthält.

_Krankmeldung und Verschwiegenheit

Für Auszubildende sollte es selbstverständlich sein, die Betriebsordnung des Arbeitsgebers einzuhalten. Das Fernbleiben von der Ausbildung aufgrund von Krankheit ist so früh als möglich zu melden und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das BBiG verpflichtet Azubis ebenfalls dazu, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

_Recht auf Urlaub hängt vom Alter ab

Wie viele Tage Urlaub einem Azubi zustehen, hängt auch von seinem Alter ab. So haben Jugendliche unter 16 Jahren Anspruch auf 30 Werktage Urlaub, Erwachsene auf mindestens 20 Tage. Die genauen Bestimmungen zu Arbeitszeit und Urlaubsanspruch für Minderjährige legt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG). Für Erwachsene gilt das Bundesurlaubsgesetz. (wh)

Autor:

Wiebke Hagemann aus Bretten

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