Allgemeinverfügung der Stadt Bretten
Kleinkaliberschützenverein Bretten
Der KKS Bretten teilt mit:
Laut Allgemeinverfügung der Stadt Bretten sind alle Aktivitäten in unserer Vereinsanlage bis einschließlich 19.04.20 untersagt.
Daher findet die für den 28.03.20 angesetzte Generalversammlung beim KKS Bretten nicht statt.
Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Gleichzeitig teilt der Verein mit, dass das Schützenhaus Bretten ab sofort bis einschließlich 19.04.20 geschlossen bleibt.
Es gibt keinen Schießbetrieb.
Autor:Siegfried Kleinhans aus Bretten |
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